Schiedsgerichte

Eine Schiedsvereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag, mit dem die Entscheidung über Konflikte, die normalerweise vor den Gerichten auszutragen wären, an eine Schiedsrichterin/einen Schiedsrichter oder auch an mehrere übertragen wird. 

Zwischen Unternehmen werden solche Vereinbarungen häufig bei grenzüberschreitenden Geschäften gleich bei Vertragsabschluss getroffen und beziehen sich dann auf alle Streitfälle, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen können. In Verträgen mit Konsumentinnen/Konsumenten sind solche Schiedsvereinbarungen nur sehr eingeschränkt zulässig. Vor allem können wirksame Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Konsumentinnen/Konsumenten nur für bereits entstandene Streitigkeiten und nur schriftlich abgeschlossen werden.

Vor Abschluss der Vereinbarung müssen Konsumentinnen/Konsumenten auch eine schriftliche Rechtsbelehrung über die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Schiedsverfahren und einem Gerichtsverfahren erhalten.

Schiedsvereinbarungen sind bei Verbrauchergeschäften zwar unüblich, kommen aber doch gelegentlich vor, vor allem im Bauwesen, wenn etwa die Ursachen für das Verschulden an einem Schadensereignis oder die Höhe eines eingetretenen Schadens festgestellt werden sollen. Ein Vorteil von Schiedsgerichten kann in der Sachkunde der Schiedsrichter/innen und einer rascheren Verfahrensabwicklung liegen. Als Nachteil ist aber jedenfalls zu berücksichtigen, dass die Entscheidungen der Schiedsgerichte (Schiedssprüche) nur wegen ganz grober Mängel gerichtlich bekämpft werden können.

WICHTIG
Gegen die Entscheidung eines Schiedsgerichts können Sie nicht berufen! Den Abschluss einer Schiedsvereinbarung sollten Sie nur dann überhaupt in Betracht ziehen, wenn Sie die Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter kennen und absolutes Vertrauen in deren Fachkunde, Unabhängigkeit und Seriosität haben.

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