Marktservice & Lebensmittel­sicherheit /­ Lebensmittel­untersuchungsanstalten

Die Lebensmittelaufsicht wird von Lebensmittelaufsichtsorganen wahr­genommen.  Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften - etwa bei mangelnder Hygiene oder beim Verkauf verdorbener Lebensmittel - können bei diesen Stellen angezeigt werden. 

Die Lebensmittelaufsichtsorgane - in Wien übernimmt das Marktservice & Lebensmittelsicherheit (vormals "Marktamt") diese Aufgaben - können Proben ziehen und die notwendigen Maßnahmen bis hin zur Beschlagnahme einleiten. Die Untersuchung von Lebens­mittelproben im amtlichen Auftrag oder - gegen Bezahlung - auch von privaten Proben erfolgt durch die ­Lebensmitteluntersuchungs­an­­stalten. Neben den Instituten für ­Le­bensmitteluntersuchung der Agen­­tur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bestehen eigene Lebensmittelun­tersuchungs­anstalten in Wien, Kärnten und Vorarlberg.

WICHTIG
Wenn Sie glauben, dass Ihnen verdorbene oder gesundheitsschädliche Lebensmittel verkauft wurden, wenden Sie sich umgehend an das Marktamt bzw. die Lebensmittelaufsicht, damit eine fachgerechte Untersuchung der Probe erfolgt.

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