Außergerichtliche Streitbeilegung

Gerichtsverfahren sind für alle Beteiligten mit einem Aufwand verbunden. Außerdem besteht ein Kostenrisiko, das sich am Verfahrensausgang - der nicht vorhersehbar ist - orientiert. Daher ist es empfehlenswert, eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle - so eine solche für den konkreten Streitfall existiert - anzurufen.

Abseits des ordentlichen Gerichtsweges kann mit der Unterstützung außenstehender Personen eine Lösung für den Konflikt gefunden werden, auch wenn man sich mit dem Unternehmen im direkten Gespräch nicht einigen konnte. 

Alternativen zu Gerichtsverfahren

Wichtigste Formen außergerichtlicher Streitbeilegung sind 

  • Vermittlung,
  • Mediation,
  • Schlichtung und
  • Entscheidungen durch Schiedsgerichte.

Nicht alle diese Formen sind aber für alle Anliegen von Konsumentinnen/Konsumenten gleich gut geeignet.
Viele Streitfälle werden durch Vermittlung von Konsumentenschutzeinrichtungen gelöst, die sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um eine annehmbare Regelung zu finden. Dann sind Unternehmen oft bereit, Lösungen vorzuschlagen, um die Angelegenheit abzuschließen.

Manche Unternehmensverbände oder Wirtschaftsorganisationen treten bei Streitigkeiten mit ihren Mitgliedern auch vermittelnd auf. Diese Einrichtungen haben ein Interesse daran, dass der gute Ruf der Branche oder des Verbandes nicht beeinträchtigt wird. Sie können vor allem mit ihrer Branchenkenntnis hilfreich sein.

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) für nahezu jede Verbraucherstreitigkeit seit Jänner 2016

Auf Grund des neuen Gesetzes (AStG – Alternative-Streitbeilegung-Gesetz), das in Umsetzung einer EU-Richtlinie geschaffen wurde, gibt es in Österreich seit 9. Jänner 2016 für fast alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag mit einem Unternehmen resultieren, eine zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung (im Folgenden: AS-Stelle).

Insgesamt handelt es sich um 8 verschiedene Stellen, die unterschiedliche Aufgabenbereiche haben 

(eine Liste der Stellen und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende des Beitrages). Konsumentinnen/Konsumenten können sich im Streitfall – idR ohne dass hierfür Kosten anfallen – an diese Stellen wenden.

Vorteile des Verfahrens vor einer AS-Stelle - kurz zusammengefasst

Diese acht Stellen bieten außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz an. Damit ist sichergestellt, dass diese Verfahren hohen gesetzlichen Qualitätskriterien unterliegen.  

Insbesondere ist garantiert, dass die außergerichtlichen Verfahren einer AS-Stelle

  • vor einer/m unparteiischen und unabhängigen SchlichterIn,
  • in der Regel kostenfrei,
  • rasch (innerhalb von 90 Tagen) sowie
  • vertraulich

abgewickelt werden. Die Teilnahme am Verfahren ist für VerbraucherInnen immer und für Unternehmen in der Regel freiwillig.

Ziel eines Verfahrens vor einer AS-Stelle ist eine einvernehmliche Streitbeilegung. Die Schlichtungsstelle trifft selbst keine verpflichtende Entscheidung. 

AS-Zeichen

AS-Zeichen, © BMASGK

AS-Stellen müssen nachstehendes Zeichen führen. Dadurch sind sie für Konsument/innen als solche Stellen erkennbar, deren Verfahren nach den Grundsätzen eines fairen, raschen, effizienten und transparenten Verfahrens im Sinne des Gesetzes (AStG) erfolgt. Nur die 8 staatlich anerkannten AS-Stellen dürfen dieses Zeichen führen!

 


Wie läuft das Verfahren vor einer AS-Stelle ab

Die AS-Stelle lädt das betroffene Unternehmen ein, ebenfalls an dem Verfahren teilzunehmen. In manchen Bereichen besteht sogar eine Mitwirkungsverpflichtung von Unternehmen. Einige Unternehmen erklären sich auch vorab schon dazu bereit, an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren mitzuwirken. 

Durch die Einbringung einer Beschwerde vor der zuständigen aus der Liste der acht gesetzlich genannten AS-Stellen wird die Verjährung Ihrer Ansprüche gehemmt. Das bedeutet, dass Sie durch die Anrufung einer AS-Stelle keine Nachteile haben: Sie können Ihre Ansprüche, wenn der Konflikt nicht gütlich beigelegt werden kann, im Anschluss in einem ordentlichen Gerichtsverfahren weiterhin durchsetzen.

Die meisten AS-Stelle setzen voraus einen vorherigen Einigungsversuch mit dem betroffenen Unternehmen. Wenn Sie Ihre Wünsche bei dem Unternehmen deponieren, sollten Sie jedenfalls  sachlich bleiben.

Alternative Streitbeilegung ist sowohl für Konsumentinnen/Konsumenten als auch Unternehmen eine gute Gelegenheit unter Zuhilfenahme Dritter einen bestehenden Konflikt gütlich, rasch effizient und ohne (große) Kosten beizulegen.

Nähere Informationen über die 8 staatlich anerkannten Schlichtungsstellen finden Sie in der Broschüre "Miteinander statt Gegeneinander - der Weg zur Schlichtung". Sie steht Ihnen am Ende des Beitrages als Download zur Verfügung.

Andere Formen der Alternativen Streitbeilegung

Im Individualfall kann auch eine Lösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens bzw. eines schiedsgerichtlichen Verfahrens angestrebt werden. Diese Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfordern jedoch eine konkrete Vereinbarung zwischen den Streitteilen, nachdem ein Streit entstanden ist. Diese Verfahren sind idR für beide Teile kostenpflichtig und kommen in Verbraucherstreitigkeiten selten zum Einsatz.

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