Anzeigen bei Verwaltungsbehörden

Verstößt ein Unternehmen gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften, wie z.B. jene der Gewerbeordnung, sieht das Gesetz in vielen Fällen Verwaltungsstrafen oder andere Sanktionen - in schwerwiegenden Fällen auch den Entzug von Berechtigungen - vor. Die zuständigen Behörden führen zwar regelmäßige Kontrollen durch; von Verstößen können sie aber nur erfahren, wenn sich Betroffene melden.

Anzeige bei der Behörde

Konkrete Verstöße sollten daher der zuständigen Behörde angezeigt werden, damit diese für die Einhaltung der zum Schutz der Konsumentinnen/Konsumenten bestehenden Vorschriften sorgen kann. Wesentlich ist dabei, dass möglichst genaue Angaben gemacht werden, wie etwa zum konkreten Firmenwortlaut bzw. dem Namen der handelnden Personen und dem genauen Zeitpunkt und Ort des Verstoßes.

Amtswegigkeit

Die Behörden sind verpflichtet, konkreten Anzeigen nachzugehen, anonyme Schreiben müssen aber nicht behandelt werden. Die meisten Verletzungen von Verwaltungsvorschriften werden in erster Instanz von den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat) behandelt.

Nähere Informationen über die zuständigen Behörden erhält man beim Portal österreichg.gv.at  unter dem elektronischen Wegweiser durch die Ämter und Behörden in Österreich. Außerdem werden entsprechende Auskünfte auch bei den Bürgerservicestellen der Bundesministerien sowie der Länder gegeben.

WICHTIG

Wenn Sie einen Verstoß melden, sind Sie dadurch nicht Partei in einem Verwaltungs(straf)verfahren. Sie erfahren also nicht, wie das Verfahren ausgegangen ist. Es kann allerdings sein, dass Ihre Aussage erforderlich ist und Sie daher im Verfahren als Zeugin/Zeuge geladen werden.

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