Anzeigen bei Verwaltungsbehörden
Verstößt ein Unternehmen gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften, wie z.B. jene der Gewerbeordnung, sieht das Gesetz in vielen Fällen Verwaltungsstrafen oder andere Sanktionen - in schwerwiegenden Fällen auch den Entzug von Berechtigungen - vor. Die zuständigen Behörden führen zwar regelmäßige Kontrollen durch; von Verstößen können sie aber nur erfahren, wenn sich Betroffene melden.
Anzeige bei der Behörde
Konkrete Verstöße sollten daher der zuständigen Behörde angezeigt werden, damit diese für die Einhaltung der zum Schutz der Konsumentinnen/Konsumenten bestehenden Vorschriften sorgen kann. Wesentlich ist dabei, dass möglichst genaue Angaben gemacht werden, wie etwa zum konkreten Firmenwortlaut bzw. dem Namen der handelnden Personen und dem genauen Zeitpunkt und Ort des Verstoßes.
Amtswegigkeit
Die Behörden sind verpflichtet, konkreten Anzeigen nachzugehen, anonyme Schreiben müssen aber nicht behandelt werden. Die meisten Verletzungen von Verwaltungsvorschriften werden in erster Instanz von den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrat) behandelt.
Nähere Informationen über die zuständigen Behörden erhält man beim Portal österreichg.gv.at unter dem elektronischen Wegweiser durch die Ämter und Behörden in Österreich. Außerdem werden entsprechende Auskünfte auch bei den Bürgerservicestellen der Bundesministerien sowie der Länder gegeben.
Wenn Sie einen Verstoß melden, sind Sie dadurch nicht Partei in einem Verwaltungs(straf)verfahren. Sie erfahren also nicht, wie das Verfahren ausgegangen ist. Es kann allerdings sein, dass Ihre Aussage erforderlich ist und Sie daher im Verfahren als Zeugin/Zeuge geladen werden.
Material
Gewinn? oder Falle! Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Informationen betreffend unerwünschte Werbung mittels elektronischer Post.
Erhältlich bei der RTR GmbH.
www.rtr.at/de/tk/TKKS_Spam
Dos & Don`ts in der Werbung dargestellt an praktischen Beispielen und Wort-Bild-Erklärungen.
Erhältlich beim Werberat Österreich.
www.werberat.at
Onlinewerbung als Falle für Kinder.
Erhältlich bei Saferinternet.
www.saferinternet.at/news-detail/online-werbung-als-falle-fuer-kinder/
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Links
Wegweiser zu österreichischen Behörden, Ämtern und Institutionen. Informationen des Portals oesterreich.gv.at.
oesterreich.gv.at - Behörden
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG – BÜRGERINNENSERVICE
Minoritenplatz 5, 1010 Wien
Telefon:
+43 800 21 65 95
buergerinnenservice@bmbwf.gv.at
www.bmbwf.gv.at
BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND WIRTSCHAFT – BÜRGERSERVICE WIRTSCHAFT
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 800 240 258
service.wirtschaft@bmaw.gv.at
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (bmaw.gv.at)
BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, REGIONEN UND TOURISMUS – BÜRGERSERVICE
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefon:
+43 810 200 900
service@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/kontakt.html
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ – BÜRGERSERVICE
Museumstraße 7, 1070 Wien
Telefon:
+43 800 99 99 99
https://www.justiz.gv.at/home/home/buergerservice~735.de.html