Mediation

Unter Mediation versteht man ein Verfahren, in dem die Streitparteien von einer fachlich ausgebildeten Person (Mediatorin/Mediator) unterstützt werden, um eine Lösung des Konflikts zu ermöglichen. 

Eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren

Mediatorinnen/Mediatoren sind neutral, also nicht Vertreterinnen/Vertreter einer Streitpartei. Sie treffen keine Entscheidung und geben auch keine Empfehlung im Konflikt, sondern fördern die Kommunikation zwischen den Streitparteien, damit diese selbst zu einer Vereinbarung kommen. Für die Ausbildung und Berufsausübung von Mediatorinnen/Mediatoren gibt es gesetzlich geregelte Grundvoraussetzungen. Nur wer die Ausbildung in einer anerkannten Einrichtung abgeschlossen hat und ausreichend haftpflichtversichert ist, kann in die vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz geführte Liste eingetragener Mediatorinnen/Mediatoren aufgenommen werden. Diese Liste gibt auch die Fachgebiete an, auf die sich die Mediatorinnen/Mediatoren spezialisiert haben. 

Für Nachbarschaftsstreitigkeiten im Hinblick auf den Entzug von Licht und Luft durch an der Grenze gesetzte Bäume und andere Pflanzen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass vor Einbringung einer Klage zwingend eine außergerichtliche Streitbeilegung zu versuchen ist, die entweder bei einer geeigneten Schlichtungsstelle oder - wenn die andere Partei einverstanden ist - durch Mediation erfolgen kann.

Die Kosten für Mediationsverfahren werden meist auf Stundenbasis vereinbart und von den Beteiligten anteilig getragen.

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Wesentliche Anwendungsgebiete der Mediation sind familien- und arbeitsrechtrechtliche Auseinandersetzungen, Nachbarschaftskonflikte und auch größere Bauvorhaben und Infrastrukturprojekte, bei denen die Interessen zahlreicher Beteiligter zu berücksichtigen sind. Mediation kommt vor allem dort zum Einsatz, wo es um die Aufrechterhaltung und Ordnung langfristiger Beziehungen geht. Im Konsumentenalltag könnte dies etwa bei strittigen Benützungsregelungen in Wohnungseigentumsanlagen der Fall sein. Vorteil einer im Mediationsweg getroffenen Streitbeilegung ist, dass es, nicht wie meist bei Gerichtsverfahren, auf der einen Seite Siegerinnen/Sieger und auf der anderen Seite Verliererinnen/Verlierer gibt, und dass daher auch alle Beteiligten die Lösung, die sie ja selbst erarbeitet haben, stärker akzeptieren und mittragen.

WICHTIG
Mediation beruht auf Freiwilligkeit von allen Beteiligten. Sie können niemanden zwingen und von niemandem gezwungen werden, einer Mediation zuzustimmen!

Verjährungsfristen für die von der Mediation betroffenen Ansprüche sind während des Mediationsverfahrens gehemmt.

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