Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und Notarin/Notar
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte dürfen Personen berufsmäßig umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich beraten. Sie sind dabei ausschließlich den Interessen ihrer Auftraggeber verpflichtet und unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht.
Das Auftreten vor Gericht macht nur einen kleinen Teil der anwaltlichen Tätigkeit aus, weit mehr Zeit wird in der Regel für das Aufsetzen von Verträgen, die rechtliche Beratung und außergerichtliches Verhandeln verwendet.
Erste anwaltliche Auskunft
Die Rechtsanwaltskammern bieten in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit eine kostenlose erste anwaltliche Auskunft zu bekommen. Viele Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte bieten ebenso ein kostenloses Erstgespräch an. Um eine Vertretung zu übernehmen, braucht eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt eine schriftlich erteilte Vollmacht.
Verzeichnis aller Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
In jedem Bundesland führt die Rechtsanwaltskammer ein Verzeichnis aller Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte. Auch auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags ist dieses Verzeichnis zu finden. Dabei kann nach Spezialgebieten gesucht werden, die von den Anwältinnen/Anwälten bekannt gegeben werden. Bevor diese/dieser tätig wird, sollte eine Vereinbarung über das Honorar getroffen werden.
Honorar
Grundsätzlich unterliegt das anwaltliche Honorar der freien Vereinbarung. Ist der Arbeits- und Zeitaufwand überschaubar, kann auch ein Pauschalhonorar möglich sein. Kann man zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht abzuschätzen, wie lange sich eine Sache hinziehen wird, so wird meist eine Abrechnung nach Tarif vereinbart.
In diesem Fall richtet sich die Entlohnung für die anwaltliche Tätigkeit danach, was im Gerichtsverfahren als Kostenersatz verlangt werden könnte. Diese Beträge sind im Rechtsanwaltstarifgesetz oder dem Notariatstarifgesetz festgelegt bzw. richten sich nach den Ansätzen der vom Rechtsanwaltskammertag veröffentlichten Autonomen Honorar-Kriterien (AHK).
Streitwert als Bemessungsgrundlage
Die konkrete Entlohnung hängt dabei sowohl vom Umfang der Tätigkeit als auch von der Bemessungsgrundlage (Streitwert) ab. Möglich ist auch die Vereinbarung eines echten Zeithonorars, das nach tatsächlichem Arbeitsaufwand abgerechnet wird. Bei einer Tätigkeit über längere Zeit hinweg wird meist die Bezahlung von Kostenvorschüssen vereinbart. Die Honorarnoten von Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte können einer Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer als Schlichtungsstelle unterzogen werden.
Notarinnen/Notare
Notarinnen/Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. In dieser Funktion führen sie insbesondere Beglaubigungen durch und errichten „öffentliche Urkunden" (insbesondere Notariatsakte). Als Beauftragte der Gerichte wickeln sie auch Verlassenschaftsverfahren ab. Darüber hinaus errichten sie Verträge, führen Rechtsberatung durch und nehmen Vertretungsaufgaben, vor allem im Zusammenhang mit Liegenschaften, gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und im Bereich des Familien- und Erbrechts wahr.
Anders als Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind sie zur unparteiischen, neutralen Beratung aller Beteiligten verpflichtet. Das Honorar der Notarinnen/Notare wird durch das Notariatstarifgesetz geregelt und hängt vor allem vom Wert des Geschäfts ab. Im Streitfall kann die Notariatskammer zur Vermittlung angerufen werden.
Ihre Anwältin/Ihr Anwalt kann Sie nur dann gut vertreten, wenn sie oder er von Ihnen richtig und vollständig informiert wird. Stellen Sie alle für die konkrete Angelegenheit wichtigen Unterlagen (z.B. Briefwechsel, Polizzen, Urkunden, Fotos, etc.) zusammen. Verfassen Sie eine übersichtliche schriftliche Darstellung des Sachverhalts. Wenn Sie den ersten Termin mit der Kanzlei ausmachen, fragen Sie, ob ein kostenloses Erstgespräch möglich ist. Lassen Sie sich über die zu erwartenden Kosten für die weitere Tätigkeit informieren, bevor Sie den Auftrag zur Vertretung erteilen. Wenn „tarifmäßige Kosten" vereinbart werden, klären Sie vorab, welcher Streitwert zugrundegelegt wird, damit es zu keinen unangenehmen Überraschungen kommt. Wollen Sie eine anwaltliche Vertretung nur unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, so sollten Sie dies unmissverständlich klar machen.
Material
Mein Recht ist kostbar – Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten.
Erhältlich beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag.
www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/broschuere-rechtsanwaltshonorar/
VKI Ratgeber: Ich hole mir mein Recht. Umgang mit Rechtsanwälten, Infos rund um Gericht, Klage, Urteil.
Erhältlich beim VKI Wien oder im Buchhandel. Kosten € 14,90.
www.konsument.at/hole-mir-mein-recht
Justizbuch: Alles was Recht ist.
Erhältlich beim Justizministerium.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/publikationen/justizbuch-alles-was-recht-ist~2c9484853d10e3d0013d1733d9622745.de.html
Konsumentenrechte: Hilfreiche Tipps rund um den Kauf.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
https://www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Konsument/index.html
Mein großer Rechts-Berater - Kolba/Resetarits/Weiser.
Erhältlich beim Verein für Konsumenteninformation und im Buchhandel, Kosten € 29,90.
www.konsument.at/rechtsberater
Ihre Rechte als Konsument - UWG - Vertragsfallen und Rücktrittsrechte - Produkthaftung und Schadenersatz - E-Commerce und Fernabsatz.
Kolba/Lehofer/Kosesnik-Wehrle. Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel
Kosten € 29,90.
www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Produkt/Detail&cid=318846052804
Links
Rechtsanwaltskammer: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
www.rechtsanwaelte.at/kammer/die-rechtsanwaltskammern/
Rechtswörterbuch der Rechtsanwaltskammer.
www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/rechtswoerterbuch/
Rechtsanwälte. Informationen des VKI Wien.
www.konsument.at/geld-recht/rechtsanwaelte-teil-1?pn=5
Notariatskammern: Hier finden Sie alle Standorte österreichweit.
www.notar.at/de/meta/kontakt/
Keine Scheu vor dem Notar. Informationen des VKI Wien.
www.konsument.at/geld-recht/notare-keine-scheu-vor-dem-Notar
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Konsumentinnen und Konsumenten für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
www.vki.at
Kostenlose Hilfestellung erhalten Konsumentinnen und Konsumenten bei der Arbeiterkammer.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/index.html
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Konsumentinnen und Konsumenten bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
www.europakonsument.at
Datenbank aller Mediatorinnen/Mediatoren sowie Informationen zum Zivilrechts-Mediations-Gesetz und Ausbildungseinrichtungen des Justizministeriums.
www.mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home
Informations- und Beschwerdeservice der Justizombudsstellen in Österreich.
https://www.justiz.gv.at/web2013/home/buergerservice/rechtsauskuenfte~8ab4a8a422985de30122a90a83b561c5.de.html
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Informationen zum Verbraucherrecht des Vereins für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
www.verbraucherrecht.at
Kontakt
ÖSTERREICHISCHE RECHTSANWÄLTE
Wollzeile 1-3, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 535 12 750
rechtsanwaelte@oerak.at
www.rechtsanwaelte.at
Rechtsanwaltsfinder und Infos zur ersten kostenloses anwaltlichen Auskunft.
ÖSTERREICHISCHE NOTARIATSKAMMER
Landesgerichtssstraße 20, 1010 Wien
Telefon:
+43 1 40 24 509
kammer@notar.or.at
www.notar.at
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588770
mail@vki.at
www.vki.at
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte Kontaktformular benutzen.
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Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
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+43 1 588 77 81
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