Werbeveranstaltungen und Werbefahrten

Vor allem ältere Menschen nehmen immer wieder an Werbeveranstaltungen und Werbefahrten teil. Ihnen werden Gewinne, Geschenke sowie ein Gratisessen versprochen. Die Realität sieht oft anders aus...

Die Eingeladenen sitzen oft stundenlang in entlegenen Gasthäusern, wo sie eine mehrstündige Produktpräsentation von verschiedensten Waren (wie z.B. Geschirr, Decken, Matratzen oder Pölster) über sich ergehen lassen müssen. Die außerordentlich hohen Preise werden mit der hervorragenden und einmaligen Qualität der jeweiligen Produkte begründet. Die behauptete Qualität kann ohne Vergleichsangebote aber nicht  überprüft werden. Manchmal werden sogar nachweislich falsche Angaben gemacht. Im Laufe derartiger Veranstaltungen werden die Produkte immer günstiger und oft erhält man zu größeren Bestellungen großzügige Zugaben. Dem Geschick der Verkäuferinnen/Verkäufern und auch dem psychologischen Druck, der im Laufe einer derartigen Veranstaltung ausgeübt wird, sind viele Menschen nicht gewachsen. Deshalb sind solche Werbeveranstaltungen und Werbefahrten für die Veranstalterinnen und Veranstalter nach wie vor interessant und gewinnbringend.

Postfachadressen

Die Unternehmen verstecken sich häufig hinter Postfachadressen und Phantasienamen und sind auch für spätere Reklamationen nicht erreichbar. Dies macht es schwierig, rechtlich gegen einzelne Unternehmen wegen unehrlicher Wettbewerbsmethoden vorzugehen, da sich Namen und verantwortliche Personen sehr schnell ändern.

Die angekündigten Gewinne, Preise und Geschenke stellen sich als wertlose, billige Massenware heraus. Die versprochenen Hauptpreise werden erst bei einer weiteren Veranstaltung verlost, für die man angeblich noch eine Einladung erhalten wird.

Stattdessen erhält man nicht selten Reisegutscheine für Busreisen zu attraktiven Zielen, die aber aufgrund von teuren Einzelzimmerzuschlägen oder sonstigen Zusatzkosten am Ende alles andere als wirklich günstig sind. Gerne werden Bearbeitungsgebühren, besonders auch im Fall, dass Sie später stornieren wollen, einbehalten. Oft wird nicht klar, wer der tatsächlich verantwortliche Reiseveranstalter ist. Und immer wieder fehlt bei der angepriesenen Reise auch die gesetzlich vorgeschriebene Pauschalreise-Insolvenzabsicherung, die sicherstellt, dass Sie im Fall des Konkurses des Reiseveranstalters auch wieder gut nach Hause kommen: Fragen Sie nach und überprüfen Sie die Behauptungen.

Bei manchen dieser Reisen stehen dann wieder weitere Verkaufsveranstaltungen (Leder, Teppiche, Schmuck, etc.) auf dem Programm!

Rücktritt

Von einem Kauf auf einer Werbeveranstaltung kann man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Ware bzw. bei Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluss. Hat das Unternehmen nicht über das Bestehen des Rücktrittsrechts und die Bedingungen für dessen Ausübung informiert sowie kein Musterwiderrufsformular zur Verfügung gestellt, so verlängert sich das Rücktrittsrecht um zwölf Monate. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen die Werbefahrt nicht selbst veranstaltet hat, sondern sie „von einem mit dem Unternehmen zusammenhängenden Dritten" (z.B. dem Autobus-Unternehmen) organisiert wurde.

Der Rücktritt kann innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Die Rücktrittserklärung kann dabei in jeder beliebigen Form erfolgen - z.B. per E-Mail, Telefon, Telefax, Brief. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich allerdings, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Werbeveranstaltungen, die nicht in den Betriebsstätten oder der Wohnung der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden stattfinden, sind spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung der Gewerbebehörde anzuzeigen. Auch der Text der geplanten an Privatpersonen gerichteten Werbezusendungen ist vorzulegen. Solche Zusendungen für die Veranstaltung dürfen grundsätzlich nicht mit der Ankündigung von Geschenken oder Preisausschreiben verbunden werden und müssen eine Postanschrift des Unternehmens aufweisen. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, ist Vorsicht geboten.

WICHTIG

Meiden Sie Werbeveranstaltungen und Verkaufsfahrten daher, wenn Sie nicht ganz sicher sind, dass Sie dem dortigen Druck, etwas kaufen zu müssen auch standhalten können. Die angekündigten hohen Gewinne und Preise werden Sie nicht bekommen, die einzigen GewinnerInnen sind letztlich die VeranstalterInnen.

Aktuelle Informationen und wichtige Anlaufstellen, für den Fall dass Sie fragwürdige Einladungen erhalten finden Sie in unserem Folder: Gewinn oder Falle, Werbeveranstaltungen und Ausflugsfahrten. 

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