Werbung im Alltag

Werbung ist allgegenwärtig und begegnet uns täglich auf verschiedenste Weise:  auf Plakaten, in Inseraten, (un)adressierten Postwurfsendungen, Prospekten, Fernseh- und Radiospots und im Internet, hier insbesondere auch in sozialen Netzwerken und Online-Games. Der Einfluss so mancher Werbung ist subtiler als wir annehmen.

Viele Konsumentinnen/Konsumenten fühlen sich durch ein Übermaß an Werbung belästigt.

Für die Werbung von einigen Produkten besteht für den Werbenden eine Verpflichtung, bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Autos beispielsweise müssen der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emission angegeben werden, bei Krediten der effektive Jahreszinssatz.

Sinnvoll ist es, Ihre Kaufentscheidung nicht nur auf Werbeaussagen zu stützen. Informieren Sie sich vor dem Kauf auch über Waren- und Dienstleistungstests, die von unabhängigen Verbraucherschutzeinrichtungen durchgeführt werden.

Kundenkarten

Viele größere Unternehmen bieten Konsumentinnen/Konsumenten Kundenkarten an. Das Unternehmen erhält so wertvolle Daten und Informationen über ihre Kundinnen/Kunden und kann diese enger an das Unternehmen binden. Die Grenze zwischen positiver Marketingstrategie und unseriösem Fang nach Kundinnen/Kunden ist allerdings fließend. Es ist daher wichtig, genau zu prüfen, um welche Art von Kundenkarte es sich handelt.

Für seriöse Kundenkarten genügt die Angabe von Namen und Adresse und es werden keine Angaben über Familienstand, Hobbys oder Einkommen verlangt. Manchmal muss man erst einen bestimmten Betrag bezahlen, um die beworbenen Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Als Servicekontakt werden öfters Mehrwertnummern angegeben, die unerwartete Zusatzkosten verursachen können. Bisweilen werden auch Vorteile und Vergünstigungen versprochen, die man gar nicht benötigt, oder die nur sehr schwer erreicht werden können und die stark an Gewinnspiele erinnern. Deshalb sollte man die Geschäftsbedingungen genau lesen und darauf achten, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden. Keine leicht zu missbrauchenden Daten wie Sozialversicherungsnummer, Kontonummer oder Daten von dritten Personen bekannt gegeben!

Werbebeschränkungen

Gesetzliche Werbeverbote bestehen aus Gründen des Gesundheitsschutzes für Tabakerzeugnisse und rezeptpflichtige Arzneimittel; Einschränkungen gibt es zum Schutz von Minderjährigen auch bei der Fernsehwerbung, vor allem für alkoholische Getränke.

Der Österreichische Werberat

Der Österreichische Werberat ist das Selbstkontrollorgan der österreichischen Werbewirtschaft. Diese unterwirft sich freiwillig einem Selbstbeschränkungssystem. Der sogenannte Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft enthält Verhaltensregeln für werbende Unternehmen. Die grundsätzlichen Regeln enthalten insbesondere allgemeine Werbegrundsätze, Bestimmungen über Ethik, Gewalt etc. Die speziellen Verhaltensregeln enthalten Bestimmungen über die Bewerbung von Alkohol, Tabak, über sexistische Werbung, über die Darstellung von älteren Menschen etc.

Konsumentinnen/Konsumenten können sich mittels Online-Formular mit ihrer Beschwerde direkt an den Österreichischen Werberat wenden. Die Beschwerdebearbeitung erfolgt in bestimmten Fällen aufgrund eines Beschwerdeverfahrens.

Unerwünschte Werbung: per Post oder Werbemittelverteiler

Trotz Werberegeln fühlen sich Konsumentinnen/Konsumenten immer wieder von der vielen Werbung belästigt. Die Fülle an Werbematerial, das ungelesen im Altpapiercontainer landet, wird als unnötige Ressourcenverschwendung angesehen.

Um per Post keine persönlich adressierte Werbung mehr zu erhalten, kann man sich in die sogenannte „Robinson-Liste" beim Fachverband für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer eintragen lassen. Diese Liste wird von den österreichischen Adressverlagen und Direktwerbeunternehmen bei ihren Aussendungen berücksichtigt.

Werbemittelverteiler, die unadressierte Werbung verteilen, müssen entsprechende Hinweise auf Ihrem Postkasten berücksichtigen. Einerseits können Sie den Aufkleber „Flugblattverzichter" der österreichischen Werbewirtschaft bestellen oder sich auch selbst einen Aufkleber basteln. Befindet sich ein solcher Werbeverzichtskleber gut sichtbar an der Wohnungstür und am Postkasten, wird von den gewerblichen Werbemittelverteilern und auch von der österreichischen Post keine unadressierte Werbung mehr zugestellt. In Häusern mit mehreren MieterInnen muss der Werbeverzichtskleber an den einzelnen Wohnungstüren angebracht werden. Nähere Informationen zum Bestellen finden Sie auf der Internetseite des Fachverbandes.

Bei Verstößen kann binnen 30 Tagen Besitzstörungsklage beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Besondere Beschränkungen gibt es für Telefonwerbung und E-Mail Werbung.

Durch Anbringen des Flugblattverzichter kann man verhindern, dass der Postkasten bei Ihrer Abwesenheit übergeht und so jeder weiß, dass Sie nicht zu Hause sind. Außerdem müssen Sie nicht ständig Unmengen an ungewünschter Werbung entsorgen.

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