Verträge mit Fitness-Studios

Im Bereich der Fitness-Studios ist das Preis-Leistungsverhältnis oft sehr unterschiedlich. Eine längerfristige vertragliche Beziehung sollte keinesfalls eingegangen werden, bevor Sie nicht ein zufriedenstellendes Probetraining absolviert haben. 

Überlegen Sie genau, ob Sie ein Angebot längerfristig nutzen können und wollen. Nach der Vertragsunterzeichnung sind Sie nämlich verpflichtet, die monatlichen Beträge bis zum Vertragsende zu bezahlen, egal ob Sie das Fitness-Studio nutzen oder nicht. Die Vereinbarung eines außerordentlichen Kündigungsrechtes (z.B. bei Krankheit oder Wohnungswechsels) ist daher empfehlenswert.

Eine automatische Vertragsverlängerung eines befristeten Fitnessvertrags ist nur dann möglich, wenn das Studio zeitgerecht über die Verlängerung informiert hat. 

Benutzt man allerdings das Fitness-Studio nach dem Vertragsende weiter, wird der Vertrag stillschweigend erneuert.

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