Onlinehandel - Verträge im Internet
Werden Waren oder Dienstleistungen ium Internet bestellt, dann liegt rechtlich gesehen ein Fernabsatzgeschäft vor. Die Onlinehändler treffen damit die besonderen Informationspflichten des FAGG. Der Verbraucherin/dem Verbraucher steht das 14-tägige Rücktrittsrecht zu.
Button-Regelung
Die sog. „Button-Lösung" besteht aus 2 Teilen:
- Zum einen hat das Unternehmen bei elektronischen Vertragsabschlüssen vor der Vertragserklärung der VerbraucherInnen einen zusammenfassenden Überblick über den wesentlichen Vertragsinhalt zu geben (u.a. Gesamtpreis oder Preisberechnung, Eigenschaften, Lieferzeit, Mindestdauer). Diese Zusammenfassung muss zeitlich und graphisch in hervorgehobener Weise unmittelbar vor der Vertragserklärung erteilt werden.
Umfasst sind solche Verträge, die über Websites abgeschlossen werden. Nicht hingegen unterliegen Vertragsabschlüsse, die ausschließlich über E-Mails oder sonstige individuelle elektronische Kommunikationsmittel abgeschlossen werden, dieser Bestimmung.
- Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen ausdrücklich bestätigen, dass sie davon Kenntnis haben, dass mit der Bestellung eine Zahlungspflicht verbunden ist. Ist im Zuge des Bestellvorgangs eine Schalfläche zu aktivieren („Button"), so muss auf dieser eine gut lesbare Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen" oder eine vergleichbare eindeutige Formulierung angebracht werden (z.B. „kaufen", „zahlungspflichtigen vertrag abschließen").
Wurde die reine „Button-Lösung" nicht eingehalten, ist die Bestellung unwirksam. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind nicht zur Zahlung verpflichtet bzw. können die Zahlung zurückverlangen.
Die Regel hat einen relativ engen Anwendungsbereich. Allerdings wurde die Bestimmung auf Pauschalreisen erstreckt und gilt - für den Fall, dass ein „Button" eingerichtet ist - auch für soziale Dienstleistungen und Gesundheitsdienstleistungen.
Material
Rücktritt im Fernabsatz.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
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www.konsument.at/hole-mir-mein-recht
Verbraucherrechts-Info-Newsletter des VKI.
Die Rechtsabteilung des VKI sammelt die neuesten Informationen über Klagen, Prozesse, Urteile und andere Aspekte des Verbraucherrechts in Österreich und veröffentlicht sie monatlich in den "Informationen zum Verbraucherrecht".
www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=573
Links
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Konsumentinnen und Konsumenten für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
www.vki.at
FILM: Onlinekauf - Was darf ich zurückschicken? Die Arbeiterkammer informiert zum Rücktritt beim Onlinekauf.
https://www.arbeiterkammer.at/service/video/konsumententipps/Online-Kauf__Was_darf_ich_zurueckschicken_.html
Informationen zum Verbraucherrecht des Vereins für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
www.verbraucherrecht.at
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Konsumentinnen und Konsumenten bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
www.europakonsument.at
Beschwerdeformular des EVZ Wien.
Kostenlose Hilfestellung des EVZ bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Unternehmen in der EU.
Beschwerdeformular | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Formular der Watchlist der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zur Meldung von Internet-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/melde-formular/
Kontakt
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