Versendung mit der Post

Die Zustellung von Briefen, Paketen, Eilzustellungen oder von Werbung ist seit 1. Jänner 2011 nicht mehr allein der Österreichischen Post AG vorbehalten. Neue Paketdienstleister bieten ihre Leistungen vor allem Unternehmen an, die eine größere Anzahl von Poststücken verschicken wollen. Bestellt man Waren im Versandhandel, dann ist es nicht selten, dass das Paket von einem anderen Postdienst geliefert wird.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich schon bei der Bestellung erkunden, mit welchem Paketdienst und zu welchen Bedingungen die Zustellung erfolgt. Je nach Paketdienst werden manchmal auch weitere Zustellversuche durchgeführt, wenn man nicht zu Hause angetroffen wird bzw. kann man die Zusendung mitunter an einer anderen Adresse zustellen lassen. Erst dann wird das Paket an einem Abholpunkt hinterlegt, der bei alternativen Anbietern auch weiter vom Wohnort entfernt liegen kann als das nächste Post-Geschäftsstelle.

Auch die Regelungen, an wen Pakete ersatzweise übergeben werden können, sind nicht immer einheitlich. Die Österreichische Post AG z.B. sieht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, dass Pakete auch an die Hausnachbarin oder den Hausnachbarn übergeben werden können. Will man das ausschließen, muss man beim Post-Geschäftsstelle dagegen Einspruch erheben.

Universaldienst

Die Österreichische Post AG ist verpflichtet, Briefsendungen bis 2 kg und Pakete bis 10 kg bzw. auch Einschreibe- und Wertsendungen anzunehmen und zuzustellen. Dieser sogenannte Universaldienst ist flächendeckend in ganz Österreich zu einem einheitlichen, erschwinglichen Preis zu erbringen, wofür auch eine flächendeckende Versorgung mit Post-Geschäftsstellen und an Briefkästen sicherzustellen ist. Dies bedeutet, dass in ganz Österreich mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen betrieben werden müssen. Eine genaue Anzahl der Briefkästen ist der Post nicht vorgegeben, allerdings sollte in verbauten Gebieten der Weg zum nächsten Briefkasten nicht mehr als 1 km betragen. Zur Suche nach dem nächstgelegenen Postamt oder Briefkasten kann auf der Post-Website eine Datenbank abgefragt werden.

Die Post hat beim Brief- und Paketdienst auch bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten. Die Abholung von den Briefkästen ebenso wie die Zustellung der Post hat von Montag bis Freitag täglich zu erfolgen. Mindestens 95% der Briefe müssen (innerhalb Österreichs) am ersten, mindestens 98% am zweiten Werktag (ausgenommen Samstag) nach der Aufgabe zugestellt werden. In der Praxis werden diese Ziele auch erreicht. Weiters regelt der Universaldienst Öffnungszeiten und Mindestangebot von Post-Geschäftsstellen und die Zustellfrequenz (5 Tage pro Woche).

Haftung

Geht ein Brief verloren oder wird er verspätet zugestellt oder beschädigt, so haftet die Post nach ihren Geschäftsbedingungen bei Briefen im Inland mit € 75,-, bei Briefen ins Ausland nur mit € 50,-. Briefe, denen die Absenderin oder der Absender einen höheren Wert beimisst, müssen als teurere Wertsendung aufgegeben werden. Für Pakete ist die Haftungshöchstgrenze, wenn kein besonderer Wert angegeben wurde, € 510,-. Eine Nachforschung, ob der Brief beziehungsweise das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde, kann vom Absender/von der Absenderin bei Paket Inland und Post Express-Sendungen innerhalb von drei Monaten, bei eingeschriebenen Briefsendungen und Paket Ausland innerhalb von sechs Monaten ab dem Aufgabedatum verlangt werden. Bei einer bescheinigten Sendung (Paketen, eingeschriebenen Briefe, Post Express-Sendungen) kann man auch im Internet mitverfolgen, wann sie an eine Empfängerin oder einen Empfänger übergeben wurden. Dazu muss die Sendungsnummer auf der Website der Österreichischen Post AG in der Rubrik „Sendungsverfolgung" eingegeben werden. Ähnliche Dienste bieten auch die alternativen Paketdienste an.
WICHTIG
Wenn Sie einen längeren Urlaub antreten oder aus anderen Gründen längere Zeit nicht zu Hause sind, sollten Sie dies dem zuständigen Postamt melden. Behördliche Schriftstücke können Ihnen dann während der Dauer Ihrer Abwesenheit nicht wirksam zugestellt werden. Bei Streitfällen mit der Post oder einem Paketdienst, die nicht im direkten Kontakt mit dem Unternehmen zu klären sind, können Sie sich an die Streitschlichtungsstelle der Regulierungsbehörde (kurz: RTR) wenden.

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