Elektronische Signatur
Da in Österreich für die meisten Verträge keine besonderen Formvorschriften gelten, kann man per E-Mail, durch Online-Bestellungen oder auch per Telefon Verträge rechtsgültig abschließen.
E-Mails können aber relativ leicht manipuliert werden, sodass die Empfängerinnen/Empfänger nicht sicher sein können, dass sie wirklich von den darin angegebenen AbsenderInnen stammen und auch nicht inhaltlich verändert wurden. Auch bei Online-Geschäften wie zum Beispiel Bankgeschäften oder Reisebuchungen ist es wichtig, dass die Beteiligten sicher identifiziert werden können.
Zur Vermeidung von Missbrauch gibt es daher vor allem Kennwörter, PIN-Codes, „Transaktionsnummern" und ähnliche Sicherheitsvorkehrungen. Außerdem sollten alle wichtigen Online-Bestellungen nur auf vertrauenswürdigen Websites abgewickelt werden. Man sollte darauf achten, dass zumindest eine verschlüsselte und gesicherte Übertragung der Daten (Verwendung des in der Browser-Adresszeile erkennbaren Protokolls „https") verwendet wird
Elektronische Signaturen bieten eine noch bessere Sicherheit für alle Beteiligten. Im Wesentlichen geht es darum, dass elektronische Nachrichten durch Hinzufügen einer „Signatur" so gekennzeichnet werden, dass die Empfängerinnen/Empfänger nachvollziehen können, von wem die Dokumente stammen und ob sie „unterwegs" verändert wurden. Es gibt verschiedene Arten solcher Signaturen, wirklich vertrauenswürdig sind aber nur „qualifizierte elektronische Signaturen", für die im Signaturgesetz besondere Anforderungen festgelegt sind.
Qualifizierte Signaturen
Um qualifizierte elektronische Signaturen verwenden zu können, benötigt man eine sogenannte Bürgerkarte. Die Bürgerkarte ist defacto ein elektronischer Ausweis. Die Bürgerkarte gibt es in zwei Varianten. Entweder als Signaturkarte (z.B. kann dafür die Bankomatkarte oder die eCard freigeschaltet werden) oder auf dem Mobiltelefon (Handy-Signatur). Bei Verwendung der Bankomatkarte bzw. der eCard wirdzusätzlich ein Chipkartenlesegerät, das mit dem Computer verbunden wird, und entsprechende Software, um die zu unterschreibenden Dokumente auch ganz korrekt anzuzeigen, benötigt.
Qualifizierte elektronische Signaturen haben - mit ganz wenigen Ausnahmen - die gleiche Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift.
Was mit dieser Karte signiert wird, stammt rechtlich jedenfalls von Ihnen. Halten Sie den PIN-Code daher streng geheim und geben Sie die Karten keinesfalls weiter, auch nicht im engsten Familienkreis.
Material
Telefon und Internet. Was Verbraucher:innen wissen sollten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Urheberrecht.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
www.europakonsument.at/de/page/publikationen-0
Verbraucherrechts-Info-Newsletter des VKI.
Die Rechtsabteilung des VKI sammelt die neuesten Informationen über Klagen, Prozesse, Urteile und andere Aspekte des Verbraucherrechts in Österreich und veröffentlicht sie monatlich in den "Informationen zum Verbraucherrecht".
www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=573
Links
Bürgerkarte/Handy-Signatur. Informationen vom Portal Digitales Österreich.
https://www.buergerkarte.at/
Allgemeines zu ID Austria auf österreich.gv.at
FAQ: Allgemeines zu ID Austria (oesterreich.gv.at)
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Formular der Watchlist der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zur Meldung von Internet-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/melde-formular/
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Kostenloser Zugang zum österr. Bundes- und Landesrecht und zur Rechtsprechung der Gerichte.
www.ris.bka.gv.at
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Kontakt
RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR-GMBH) – SCHLICHTUNGSSTELLE
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058 888
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
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www.vki.at
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Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
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Für eine schriftliche Anfrage bitte Kontaktformular benutzen.
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