Verträge mit Auslands­bezug

Einkaufen im Ausland - auf Reisen genauso wie über Telefon oder Internet - wird immer beliebter. Innerhalb der Europäischen Union sind die Konsumentenverträge auf Grund europäischer Richtlinien oder Verordnungen immer stärker angeglichen. 

Trotzdem bleiben doch viele nationale und regionale Besonderheiten bestehen. Ganz abgesehen von möglichen Sprachproblemen und der wegen der meist größeren Entfernung erschwerten persönlichen Kommunikation, sind beim Einkauf innerhalb der Europäischen Union einige rechtliche Aspekte zu beachten. In allen EU-Mitgliedstaaten versucht man die gemeinsamen Interessen der Konsumentinnen/Konsumenten, erforderlichenfalls gerichtlich oder behördlich durchzusetzen. Auch die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten arbeiten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Probleme zusammen. 

Der europäische Binnenmarkt

Bei Verträgen, die im Ausland geschlossen werden, oder bei denen die Vertragsunternehmen aus unterschiedlichen Ländern kommen, ist auch die Frage zu klären, welche Rechtsordnung überhaupt angewendet wird. Grundsätzlich kann das anzuwendende Recht in Europa frei vereinbart werden. Zwingende Konsumentenschutzbestimmungen können dadurch aber nicht umgangen werden.

Im europäischen Binnenmarkt besteht auf Grund zahlreicher Richtlinien und Verordnungen ein im Wesentlichen einheitliches Mindestniveau des Konsumentenschutzes. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass alle EU-Mitgliedstaaten die wesentlichen Interessen der Konsumentinnen/Konsumenten schützen, bedeutet dies nicht, dass die Regeln dieselben wie in Österreich sind. So gibt es vielfach besondere Formvorschriften, Rügepflichten bei Mängeln oder abweichende Regelungen bei Rücktrittsrechten.

Anwendbares Recht

Grundsätzlich kann das Unternehmen das für das Vertragsverhältnis anwendbare Recht frei wählen. Das für Konsumentinnen/Konsumenten (günstigere) zwingende Verbraucherschutzrecht darf ihnen dadurch aber nicht entzogen werden. Gibt es keine Rechtswahl kommt das Recht des Verbraucherlandes zur Anwendung. Voraussetzung dafür ist, dass das (ausländische) Unternehmen seine Tätigkeit in Österreich ausübt oder zumindest darauf ausrichtet (Prospektversand nach Österreich, Internetseite deren Gestaltung z.B. durch Sprachauswahl, Angabe von Lieferkosten etc. den Schluss zulässt, dass auch österreichische Konsumentinnen/Konsumenten angesprochen werden sollen).

Der freie Warenverkehr

Innerhalb des europäischen Binnenmarktes können Konsumentinnen/Konsumenten im Wesentlichen unbeschränkt einkaufen und die erworbenen Waren auch ohne Zoll- und Steuerprobleme ins Inland bringen. Ausnahmen gibt es für Schusswaffen und - im Hinblick auf die Steuer - bei Kraftfahrzeugen.

Alkoholika und Tabakwaren dürfen nur für den Eigenbedarf ins Inland mitgenommen werden. Während in der Europäischen Union in den zentralen Fragen ein im Wesentlichen vergleichbares Schutzniveau besteht, kann man zu anderen Staaten keine allgemeinen Aussagen treffen. Zudem ist außerhalb der Europäischen Union auch die Rechtsdurchsetzung schwieriger als innerhalb der Europäischen Union, was beim Abschluss wichtiger Verträge auch berücksichtigt werden sollte.

WICHTIG
Bei Problemen mit Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten, die Sie nicht selbst lösen können, helfen Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren. Diese Zentren unterstützen Sie auch, wenn Sie sich an Schlichtungsstellen in einem anderen EU-Mitgliedstaat wenden wollen, um Ihr Recht durchzusetzen. Nicht alle in Österreich bestehenden Konsumentenrechte bestehen auch in den anderen EU-Staaten. Vor wichtigen Vertragsabschlüssen (auch im EU-Ausland) sollten Sie daher jedenfalls genauere Informationen einholen. Wenn Sie außerhalb des europäischen Binnenmarktes einkaufen, erkundigen Sie sich vorher über die Einfuhr- und Zollbestimmungen. Beachten Sie, dass manche Waren, die in anderen Ländern verkauft werden, in Österreich bzw. der EU nicht verwendet werden können oder dürfen. Kaufen Sie keinesfalls gefälschte Markenprodukte, da Ihnen dafür strafrechtliche Verfolgung drohen kann und Sie auch bei der Einreise mit Problemen beim Zoll rechnen müssen.

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