Verträge mit Auslandsbezug
Einkaufen im Ausland - auf Reisen genauso wie über Telefon oder Internet - wird immer beliebter. Innerhalb der Europäischen Union sind die Konsumentenverträge auf Grund europäischer Richtlinien oder Verordnungen immer stärker angeglichen.
Trotzdem bleiben doch viele nationale und regionale Besonderheiten bestehen. Ganz abgesehen von möglichen Sprachproblemen und der wegen der meist größeren Entfernung erschwerten persönlichen Kommunikation, sind beim Einkauf innerhalb der Europäischen Union einige rechtliche Aspekte zu beachten. In allen EU-Mitgliedstaaten versucht man die gemeinsamen Interessen der Konsumentinnen/Konsumenten, erforderlichenfalls gerichtlich oder behördlich durchzusetzen. Auch die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten arbeiten bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Probleme zusammen.
Der europäische Binnenmarkt
Bei Verträgen, die im Ausland geschlossen werden, oder bei denen die Vertragsunternehmen aus unterschiedlichen Ländern kommen, ist auch die Frage zu klären, welche Rechtsordnung überhaupt angewendet wird. Grundsätzlich kann das anzuwendende Recht in Europa frei vereinbart werden. Zwingende Konsumentenschutzbestimmungen können dadurch aber nicht umgangen werden.
Im europäischen Binnenmarkt besteht auf Grund zahlreicher Richtlinien und Verordnungen ein im Wesentlichen einheitliches Mindestniveau des Konsumentenschutzes. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass alle EU-Mitgliedstaaten die wesentlichen Interessen der Konsumentinnen/Konsumenten schützen, bedeutet dies nicht, dass die Regeln dieselben wie in Österreich sind. So gibt es vielfach besondere Formvorschriften, Rügepflichten bei Mängeln oder abweichende Regelungen bei Rücktrittsrechten.
Anwendbares Recht
Grundsätzlich kann das Unternehmen das für das Vertragsverhältnis anwendbare Recht frei wählen. Das für Konsumentinnen/Konsumenten (günstigere) zwingende Verbraucherschutzrecht darf ihnen dadurch aber nicht entzogen werden. Gibt es keine Rechtswahl kommt das Recht des Verbraucherlandes zur Anwendung. Voraussetzung dafür ist, dass das (ausländische) Unternehmen seine Tätigkeit in Österreich ausübt oder zumindest darauf ausrichtet (Prospektversand nach Österreich, Internetseite deren Gestaltung z.B. durch Sprachauswahl, Angabe von Lieferkosten etc. den Schluss zulässt, dass auch österreichische Konsumentinnen/Konsumenten angesprochen werden sollen).
Der freie Warenverkehr
Innerhalb des europäischen Binnenmarktes können Konsumentinnen/Konsumenten im Wesentlichen unbeschränkt einkaufen und die erworbenen Waren auch ohne Zoll- und Steuerprobleme ins Inland bringen. Ausnahmen gibt es für Schusswaffen und - im Hinblick auf die Steuer - bei Kraftfahrzeugen.
Alkoholika und Tabakwaren dürfen nur für den Eigenbedarf ins Inland mitgenommen werden. Während in der Europäischen Union in den zentralen Fragen ein im Wesentlichen vergleichbares Schutzniveau besteht, kann man zu anderen Staaten keine allgemeinen Aussagen treffen. Zudem ist außerhalb der Europäischen Union auch die Rechtsdurchsetzung schwieriger als innerhalb der Europäischen Union, was beim Abschluss wichtiger Verträge auch berücksichtigt werden sollte.
Bei Problemen mit Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten, die Sie nicht selbst lösen können, helfen Ihnen die Europäischen Verbraucherzentren. Diese Zentren unterstützen Sie auch, wenn Sie sich an Schlichtungsstellen in einem anderen EU-Mitgliedstaat wenden wollen, um Ihr Recht durchzusetzen. Nicht alle in Österreich bestehenden Konsumentenrechte bestehen auch in den anderen EU-Staaten. Vor wichtigen Vertragsabschlüssen (auch im EU-Ausland) sollten Sie daher jedenfalls genauere Informationen einholen. Wenn Sie außerhalb des europäischen Binnenmarktes einkaufen, erkundigen Sie sich vorher über die Einfuhr- und Zollbestimmungen. Beachten Sie, dass manche Waren, die in anderen Ländern verkauft werden, in Österreich bzw. der EU nicht verwendet werden können oder dürfen. Kaufen Sie keinesfalls gefälschte Markenprodukte, da Ihnen dafür strafrechtliche Verfolgung drohen kann und Sie auch bei der Einreise mit Problemen beim Zoll rechnen müssen.
Material
Grenzenloses Einkaufen in Europa.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Gerichtsverfahren für grenzüberschreitende Forderungen in der EU.
Erhältlich beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich.
Publikationen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Geschäftsfähigkeit Jugendlicher.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Rücktritt im Fernabsatz.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Telefonwerbung - unerbetene Werbeanrufe.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Telefon und Internet. Was Verbraucher:innen wissen sollten.
Hrsg. Sozialministerium.
Download
Links
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
Beschwerdeformular des EVZ Österreich.
Kostenlose Hilfestellung des EVZ bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Unternehmen in der EU.
Beschwerdeformular | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Wichtiges zu Timesharing. Informationen des EVZ Österreich.
Abzocke im Urlaub: Timesharing-Vertrag loswerden | evz.de
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Informationen zu Verbraucherschutz, Gewährleistung, Garantie und grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen in der EU.
Verbraucherschutz (oesterreich.gv.at)
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Wichtige Fakten & Tipps zum Internet von Saferinternet.
www.saferinternet.at
Informationsplattform der Internet Ombudsstelle (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) zu Internet-Betrug und betrugsähnlichen Online-Fallen.
https://www.watchlist-internet.at/
Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
Verbraucherrecht | VKI
Kontakt
EUROPÄISCHES VERBRAUCHERZENTRUM ÖSTERREICH
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 588 77 81
Hotline | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich (europakonsument.at)
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION
Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien
Telefon:
+43 (0) 1 58 877 0
infoservice@vki.at
www.vki.at
BUNDESARBEITSKAMMER
Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien
Telefon:
+43 1 50165-0
www.arbeiterkammer.at
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Telefon:
+43 1 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
http://www.verbraucherschlichtung.at
RUNDFUNK UND TELEKOM REGULIERUNGS-GMBH (RTR-GMBH) – SCHLICHTUNGSSTELLE
Mariahilfer Straße 77-79 1060 Wien
Telefon:
+43 1 58058 888
https://www.rtr.at/de/tk/TKKS_Schlichtung01
Das Online-Verfahrensformular finden Sie direkt auf der Webseite der RTR GmbH.
INTERNET OMBUDSSTELLE - SCHLICHTUNGSSTELLE
Ungargasse 64-66/3/404 , 1030 Wien
Telefon:
+43 1 595 211 275
https://www.ombudsstelle.at/
Für eine schriftliche Anfrage bitte das Kontaktformular benutzen.