Versicherungsleistungen und Prämien

Das Ausmaß der Versicherungsleistung im Schadensfall hängt von den Folgen des Unfalls ab. Ist die Folge eines Unfalls die dauernde Invalidität der Versicherten, wird die Leistung nach dem Invaliditätsgrad abgestuft. 

Der Berechnung der Leistungshöhe wird die sogenannte „Gliedertaxe" zugrunde gelegt. In dieser sind für den vollständigen Verlust oder die vollständige Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen bestimmte Prozentsätze festgelegt. Bei Verlust eines Arms ab dem Schultergelenk wird beispielsweise meist ein Invaliditätsgrad von 70% angenommen, bei Verlust eines Daumens gilt meist ein Invaliditätsgrad von 20 %. Die Prozentsätze sind allerdings nicht bei allen Versicherungsunternehmen gleich.

Manche Versicherungsbedingungen setzen fest, dass Versicherungsleistungen erst erbracht werden, wenn der Unfall einen bestimmten Mindestinvaliditätsgrad der Versicherten zur Folge hat. Bei besonders schwerer Invalidität kann auch eine überproportional hohe Zahlung vorgesehen werden (Progression).

Hat der Unfall den Tod der Versicherten zur Folge, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten (meist EhepartnerInnen oder Kinder) aus.

Die Unfallversicherung übernimmt im Regelfall auch die Kosten der Heilung, Bergung und Rückholung nach einem Unfall. Bei dauernder oder vorübergehender Invalidität leistet sie meist auch ein Tag- oder Spitalgeld, das allerdings höchstens 365 Tage ausbezahlt wird.

Ausgeschlossene Leistungen

Die Unfallversicherung deckt nur die Kosten, die als Folge eines Unfalls entstehen. Krankheiten gelten nicht als Unfallfolgen. Eine Ausnahme besteht aber für gewisse Krankheiten wie Kinderlähmung, Frühsommer-Meningoencephalitis, Tollwut und Wundstarrkrampf.
Wird ein Unfall durch erhöhtes Risiko, wie bei der Ausübung von Extremsportarten, ausgelöst oder passiert er bei der vorsätzlichen Begehung einer strafbaren Handlung, ist eine Versicherungsleistung ausgeschlossen. Nicht versichert sind auch Unfälle, die als Folge eines Alkohol-, Suchtgift-, oder Medikamentenmissbrauchs entstehen.
WICHTIG
Für Unfälle, die bei bestimmten risikoreichen Sportarten wie beispielsweise beim Drachenfliegen oder Skiwettrennen passieren, besteht häufig kein Versicherungsschutz. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau und achten Sie auf die dort vorgesehenen Leistungsausschlüssen, wenn Sie risikoreiche Sportarten betreiben.

Prämien

Die Prämienhöhe bei der privaten Unfallversicherung ist nicht nur abhängig von Versicherungssumme und Versicherungsumfang, sondern auch vom Beruf der Versicherten. Wechselt man den Beruf, muss dies der Versicherung daher umgehend mitgeteilt werden. Unfallversicherungsprämien können steuerlich abgesetzt und beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
WICHTIG
Wenn Sie Angebote von Unfallversicherungen vergleichen, sollte Sie nicht nur auf die Versicherungssumme achten. Unterschiedliche Gliedertaxen, Klauseln über Mindestinvaliditätsgrade oder Progressionsregelungen können bewirken, dass Sie bei gleicher Versicherungssumme sehr unterschiedliche Leistungsansprüche haben.

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