Was ist eine private Krankenversicherung?

Zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die sogenannte Zusatzversicherung, die Leistungen abdeckt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wie z.B. Einzelzimmer in Krankenhaus oder bestimmte Zahnbehandlungen. 

Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung üblicherweise ausreichend

Damit jeder Mensch Zugang zu weitgehend kostenloser medizinischer Betreuung hat, besteht in Österreich eine gesetzliche Krankenversicherung, in der 99% der Bevölkerung pflichtversichert sind. 

Zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die sogenannte Zusatzversicherung.

Grundsätzlich darf bei der medizinischen Betreuung und Versorgung in Österreich in öffentlichen Krankenanstalten nicht zwischen Privatversicherten und Patientinnen/Patienten, die nur gesetzlich versichert sind (Kassenpatientinnen/Kassenpatienten), unterschieden werden. Neben der medizinischen Grundabsicherung gibt es aber Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wie z.B. Einzelzimmer in Krankenhaus oder bestimmte Zahnbehandlungen. Um diese Kosten nicht selbst übernehmen zu müssen, schließen viele Menschen eine private Krankenversicherung ab.

Arten der privaten Krankenversicherung

Der Umfang der Leistungen unterscheidet sich je nach Vertragstyp stark: 

  • Eine Krankheitskostenversicherung kommt für sämtliche Aufwendungen, auch bei Schwangerschaft und Entbindung, die mit einem Spitalsaufenthalt zusammenhängen auf und bezahlt die Kosten für die Unterbringung in einem Sonderklassezimmer.
  • Die Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung gewährt Versicherten Ersatz für Honorare für Ärztinnen/Ärzte, Medikamente und Heilbehelfe und sieht oftmals auch die Deckung alternativer Heilmethoden, alternativer Medikamente oder Kuren vor.
  • Die Kosten für eine Zahnbehandlung werden von der sogenannten Versicherung für die Kosten von konservierender Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernommen, wobei im Regelfall ein Selbstbehalt der Versichten/des Versicherten anfällt.
  • Für den Fall der Arbeitsunfähigkeit kann eine Krankengeldversicherung abgeschlossen werden. Tritt eine solche ein, bekommt man täglich einen bestimmten Geldbetrag. Die Zahlungen können bis zur Höchstdauer von 364 Tagen in drei Jahren gewährt werden.
  • Hat man eine Krankenhaus-Taggeldversicherung abgeschlossen, bekommt man für jeden Tag, an dem man sich im Krankenhaus befindet, einen vorher vereinbarten Geldbetrag. Die tatsächlich anfallenden Kosten werden allerdings nicht berücksichtigt. Um das Taggeld zu erhalten, ist regelmäßig eine Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses erforderlich. 

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