Wartezeit und Prämie

Bei privaten Krankenversicherungen gibt es üblicherweise eine Wartezeit, bevor der Versicherungsschutz voll wirksam wird. Bei Vorerkrankungen wird der Versicherungsschutz in Bezug auf die Vorerkrankung häufig ausgeschlossen oder besteht nur bei Zahlung von deutlich höheren Prämien.

Wartezeit nach Vertragsabschluss zwischen 3 und 9 Monaten

In der Regel beträgt die Wartezeit 3 Monate. Für eine Psychotherapie oder für Zahnbehandlungen kann die Wartezeit aber auch 8, für die Kostenübernahme von Entbindungen auch 9 Monate dauern. 

Falsche oder unvollständige Angaben ziehen Leistungsbefreiung des Versicherers nach sich

Keinen Versicherungsschutz gewährt die private Krankenversicherung bei kosmetischen Behandlungen und Entwöhnungskuren oder wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch dann, wenn Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmer bei der Antragstellung unwahre oder unvollständige Angaben gemacht haben, ist die Versicherung von der Leistung befreit (außer es sind seit dem Abschluss des Vertrags bereits mehr als 3 Jahre vergangen und die Verletzung der Anzeigepflicht erfolgte nicht mit Absicht).

Es empfiehlt sich, vor Beginn einer Krankenbehandlung die Kostenübernahme mit der Versicherung schriftlich abzuklären. Dadurch können Sie sicher gehen, dass Ihre private Krankenversicherung für entstehende Kosten auch wirklich aufkommt.

Gleichstellung beider Geschlechter und behinderter Versicherungsnehmer/innen

Prämien für private Krankenversicherungen können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Prämienhöhe hängt von Alter und Gesundheitszustand der Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss und dem gewählten Tarif ab. 

Auch die bestehende Pflichtversicherung, der man aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit oder als Mitversicherte/Mitversicherter unterliegt, kann die Prämienhöhe und die Leistungen beeinflussen. Ändert sich der Sozialversicherungsträger durch einen Berufswechsel, muss dies auch der privaten Krankenversicherung gemeldet werden. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht oder eine Schlechterstellung behinderter Menschen ist seit Dezember 2012 nicht mehr zulässig.

In der Regel nehmen die Versicherungsleistungen privater Krankenversicherungen bei höherem Alter der Versicherungsnehmerinnen/Versicherungsnehmer zu. Zum Schutz von Versicherten ist gesetzlich vorgesehen, dass Krankenversicherungsverträge nicht befristet, sondern grundsätzlich nur auf Lebenszeit der Versicherten abgeschlossen werden dürfen. Versicherungsunternehmen dürfen den Versicherungsvertrag auch nicht ohne Grund vorzeitig oder im Schadensfall kündigen.

WICHTIG
Mit dem Abschluss einer Krankenversicherung treffen Sie häufig eine Entscheidung für viele Jahre, vielleicht sogar für ihr ganzes Leben. Prämienhöhe und mögliche Versicherungsleistungen hängen sehr stark von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einer anderen Versicherung wechseln, kann es zu finanziellen Nachteilen kommen. Holen Sie deshalb vor Abschluss der Versicherung mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungsunternehmen ein. Prüfen und vergleichen Sie diese genau, um das für Sie optimale Versicherungsprodukt zu finden.

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