Kfz-Rechtsschutzversicherungen

Der Rechtsschutzversicherung kommt im Kfz-Bereich besondere Bedeutung zu. Gerade bei Verkehrsunfällen kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, bei denen es oft um hohe Beträge geht.

Im Fahrzeug-Rechtsschutz gibt es verschiedene Bereiche:

  • Dazu gehört zunächst der Schadenersatzrechtsschutz: Dabei werden die Kosten der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer Beschädigung des eigenen Fahrzeugs oder der Verletzung von Fahrzeuginsassinnen/Fahrzeuginsassen ersetzt.
  • Im Rahmen des Strafrechtsschutzes werden im Fall eines Strafverfahrens die Prozesskosten gegen die Lenkerin/der Lenker ersetzt.
  • Der Führerscheinrechtsschutz dient der Deckung der Verfahrenskosten wegen eines Führerscheinentzugs.
  • Die Lenker-Rechtsschutzversicherung deckt die genannten Risiken dann ab, wenn man ein fremdes Fahrzeug lenkt.

Rechtsschutzversicherungen können grundsätzlich nach drei Jahren unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Wird das Fahrzeug verkauft und schafft sich der Versicherte ein Ersatzfahrzeug an, kann der Vertrag entweder (meist innerhalb von drei Monaten nach der Abmeldung) mit sofortiger Wirkung gekündigt oder auf das neue Fahrzeug übergeben werden. Auch wenn nach dem Verkauf des alten Fahrzeugs nach einer gewissen Zeit noch kein neues Fahrzeug erworben wird, kann die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

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