Kfz-Haftpflichtversicherung

Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Die Pflichtversicherung gilt auch für zum Verkehr zugelassene Anhänger, Probefahrten, Überstellungsfahrten sowie für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischen Kennzeichen.

Funktionen der KFZ-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat zwei Funktionen: 

  • Einerseits bezahlt sie Schäden, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeugs entstehen.
  • Andererseits kommt sie auch für jene Kosten auf, die mit der Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Unfallgegner:nnen verbunden sind (z.B. Prozesskosten). 

Ohne Versicherung keine Zulassung

Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den Erhalt eine Kennzeichens. Ein Auto oder Motorrad wird somit erst dann zum Verkehr zugelassen, wenn eine Versicherungsbestätigung vorliegt. Eine solche Bestätigung bekommt man, wenn man beim Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags stellt. Bereits mit der Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung, mit der das Versicherungsunternehmen eine vorläufige Deckung übernimmt, beginnt der Versicherungsschutz und die Zulassung des Fahrzeugs kann stattfinden .

Prämienzahlung

Nachdem man die Versicherungspolizze erhalten hat, muss die Erstprämie binnen 2 Wochen eingezahlt werden. Kommt man dieser Pflicht auch nach Aufforderung nicht nach, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und muss in der Regel bei Eintritt eines Schadensfalls in dieser Zeit keine Leistung erbringen.

Entzug der Kennzeichen

Wird eine Folgeprämie nicht pünktlich bezahlt, muss die Versicherung schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist von weiteren 2 Wochen setzen. Erst dann, wenn die Folgeprämie auch innerhalb der Zahlungsfrist nicht bezahlt wird, ist die Versicherung leistungsfrei.

In diesem Fall wird der Eintritt der Leistungsfreiheit von der Versicherung an die Zulassungsbehörde gemeldet, die unverzüglich die Kennzeichentafeln des betroffenen Kraftfahrzeugs entzieht. Kommt es bis dahin zu einem Unfall, wird den Unfallgegner:innen der Schaden zwar von der Versicherung ersetzt, sie kann diesen aber von den Versicherungsnehmer:innen zurückverlangen.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Auch wenn Sie einen Unfall unter Alkohol-, Suchtgift-, oder Medikamenteneinfluss verursacht haben, werden zwar Ihre Unfallgegner:innen entschädigt, die Versicherung holt sich aber den ausbezahlten Betrag bei Ihnen zurück.

Örtlicher Geltungsbereich

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa. Innerhalb der EU gilt bereits das Kfz-Kennzeichen als Nachweis des Versicherungsschutzes. Für Reisen in andere Staaten bekommt man vom Versicherungsunternehmen die sogenannte Grüne Karte ausgestellt. Diese sollte als Beleg für die bestehende Haftpflichtversicherung mitgenommen werden.

WICHTIG

In Österreich ist eine Mindestversicherungssumme in Höhe von derzeit ca. 7,5 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben. Davon sind ca. 6,3 Millionen Euro für Personenschäden und ca. 1,3 Million Euro für Sachschäden vorgesehen. Die Mindestversicherungssumme wurde in den letzten Jahren schrittweise erhöht, da die Obergrenze vor allem bei Massenkarambolagen oder schweren Unfällen mit Personenschäden bald erreicht wurde. Es besteht auch die Möglichkeit, die Mindestversicherungssumme zu erhöhen, indem man relativ geringe Prämienaufschläge zahlt.


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