EU-Rahmenbedingungen für Flugreisen

In der Europäischen Union haben diverse Verordnungen zu einer Verbesserung der Rechtslage für Flugreisende beigetragen, wobei die Bestimmungen auch für Geschäftsreisende gelten und nicht auf eine Verbrauchereigenschaft abgestellt wird.

  • Die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 regelt die Unterstützungs-, Betreuungs- und Ausgleichszahlung für Fluggäste im Falle von Nichtbeförderung, Annullierung und großer Verspätung von Flügen
  • Durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 wurden die Rechte und Möglichkeiten für Flugreisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität verbessert. Diese Rechte dürfen gegenüber Passagieren durch abweichende Bestimmungen (z. B. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
  • Im Hinblick auf die Sicherheit des Flugverkehrs wurden eine EU-weit einheitliche „schwarze Liste" unsicherer Fluglinien sowie verbesserte Informationsrechte für Reisende über die Identität des den Flug ausführenden Luftfahrtunternehmens durch die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 eingeführt.
  • Betreffend schadenersatzrechtliche Ansprüche bei Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden im Flugverkehr brachte das im Jahr 2004 für die EU in Kraft getretene internationale Montrealer Übereinkommen eine deutliche Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen. So sind Fluglinien beispielsweise im Falle von verlorenen, beschädigten oder verspäteten Gepäckstücken zu einem Ersatz der entstandenen Kosten bis zu einem Betrag von ca. 1.380,- Euro verpflichtet.
  • Durch die Luftverkehrsdienste-Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 wurden verbesserte Regelungen zur Transparenz der Preisauszeichnung von Flugtickets geschaffen.
  • Zu den erwähnten Verordnungen bestanden und bestehen auch weiterhin viele offene Rechtsfragen. Manche Rechtsfragen wurden bereits durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt.

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