Probleme mit bestehenden Fremdwährungskrediten

Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten wurde 2008 von der Finanzmarktaufsicht verboten. Trotzdem haben noch mehr als 150.000 private Haushalte in Österreich einen laufenden Fremdwährungskredit. Für diese Kreditnehmer:innen können sich mehrere Fragen stellen.

Ein Fremdwährungskredit ist ein Spekulationsgeschäft, weil nicht vorhersehbar ist, wie sich ein aktueller Zinsvorteil oder ein Wechselkurs in der Zukunft entwickelt.

Problem: zusätzliche Sicherheiten

Aufgrund der negativen Entwicklung von Fremdwährungskrediten haben Banken in den letzten Jahren von Kreditnehmer:innen weitere Sicherheiten, z.B. Bürgschaften oder Pfandrechte, gefordert. Dabei beriefen sie sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach weitere Sicherheiten verlangt werden können, wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung rechtfertigen. Die Klauseln der Banken sind in vielen Fällen allerdings zu weitreichend, weil zusätzliche Sicherheiten selbst dann verlangt werden können, wenn ohnehin noch ausreichende Sicherheiten bestehen. Die Klauseln wurden bereits vom Obersten Gerichtshofs als unzulässig, weil gröblich benachteiligend, eingestuft und sind damit ersatzlos weggefallen. Wahrscheinlich werden die Banken versuchen, mit den KundInnen neue AGB zu vereinbaren.

Problem: Umwandlung eines Fremdwährungskredits

Seit Anfang 2008 hat der Euro im Vergleich zum Schweizer Franken rund 40 Prozent seines Werts verloren. Damit hat sich der Währungskurs zum Nachteil von Kreditnehmer:innen entwickelt. Kommt es bis zur Fälligkeit des Fremdwährungskredits zu keiner Kurserholung, müssen Kreditnehmer:innen einen erheblich höheren Kapitalbetrag zurückzahlen als sie aufgenommen haben. Banken haben auf diese nachteilige Kursentwicklung zum Teil mit der zwangsweisen Umwandlung in einen Eurokredit reagiert, wenn von den Kreditnehmer:innen keine weiteren Sicherheiten erbracht werden konnten. Verbraucherorganisationen sind jedoch gegen Klauseln, die eine zwangsweise Umwandlung erlauben, vorgegangen und haben vom Obersten Gerichtshof Recht bekommen. Die Klauseln sind damit ersatzlos weggefallen. Wahrscheinlich werden die Banken versuchen, mit den Kund:innen neue AGB zu vereinbaren.

Problem: fehlerhafte Beratung

Beschwerdefälle zeigen, dass sich nicht alle Kreditnehmer:innen eines Fremdwährungskredits über die hohen Risiken dieses Spekulationsgeschäfts bewusst waren. Gerade komplexere Konstruktionen, bei denen neben dem Fremdwährungskredit ein oder mehrere Tilgungsträger vermittelt worden sind, haben Kreditnehmer:innen nicht immer durchschaut. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, ob Kreditnehmer:innen von ihren Anlageberaterinnen/Anlageberatern oder ihrer Bank korrekt und vollständig über die Finanzierungskonstruktion und die damit verbunden Risiken aufgeklärt worden sind. Liegen nämlich Beratungsfehler vor, können Kreditnehmer:innen Schadenersatzansprüche zustehen.

WICHTIG

Aufgrund der für Kreditnehmer:innen nachteiligen Währungskursentwicklung kann es sinnvoll sein, einen Fremdwährungskredit umzuschulden, also statt des Fremdwährungskredits in einen Euro-Abstattungskredit mit regelmäßiger Annuitätenrückzahlung (= Rate mit Zins- und Kapitalanteil) zu wechseln. Aber auch andere Lösungen, wie z.B. Annuitätenrückzahlung in der Fremdwährung oder Ansparen für sukzessive teilweise Tilgung sind zu überlegen.

Bevor man sich zu einer Umschuldung entschließt, sollte man Rat von unabhängiger Seite einholen. Beratungen werden z.B. von Verbraucherorganisationen angeboten.

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