NEUE Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten

veröffentlicht am 23.12.2021

Die Pandemie hat viele Verbraucher:innen an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gebracht, manchen ist auch die Zahlung einmal eingegangener Kreditverbindlichkeiten nicht mehr möglich. Das Sozialministerium wird diesen Menschen ab 1.1.2022 mit einer Ombudsstelle Unterstützung anbieten. Die Einrichtung dieser Stelle beruht auf einer Entschließung des Nationalrats vom 15.12.2021. 

Ziel ist es zu verhindern, dass sich während der Pandemie entstandene Zahlungsschwierigkeiten zu einer dauerhaften Überschuldung auswachsen. Die neue Ombudsstelle soll Konsumentinnen und Konsumenten dabei helfen, mit ihrer Bank eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie soll die Betroffenen aber auch vor der Verrechnung überhöhter Verzugszinsen und anderer Kosten schützen, die ihre Situation noch zusätzlich verschlimmern.

Wann kann man sich an die Ombudsstelle wenden?

Die Ombudsstelle kann nur Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen, nicht aber Kreditnehmer:innen, die ihren Kredit für eine unternehmerische oder landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen haben.

Konsumentinnen und Konsumenten können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie fällige Kreditraten nicht zahlen können und die Bank zu keiner einvernehmlichen Lösung bereit ist. Ob es sich dabei um einen „echten“ Kredit oder eine Kontoüberziehung, eine Leasingfinanzierung oder eine Ratenzahlung nach einem Kauf handelt, ist egal. Außerdem kann die Ombudsstelle überprüfen, ob die von der Bank verrechneten Verzugszinsen und sonstigen Kosten zulässig sind.

Ziel sind einvernehmliche Lösungen

Im Bereich der Hypothekarkredite ist es rechtlich gesetzlich vorgeschrieben, dass die Banken bei Zahlungsschwierigkeiten gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden geeignete Lösungen finden. Das kann beispielsweise eine Herabsetzung der Rate und Verlängerung der Laufzeit des Kredits oder eine vorübergehende Stundung sein. Ähnliche Regelungen werden derzeit in Brüssel auch für sonstige Verbraucherkredite verhandelt.

Für Verzugszinsen und andere Kosten gibt es zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten zahlreiche gesetzliche Beschränkungen, an die sich die Banken in der Praxis aber leider nicht immer halten. Die Ombudsstelle soll daher auch die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich verbessern, indem sie Konsumenteninnen und Konsumenten mit finanziellen Schwierigkeiten, die sich keinen Anwalt leisten können, dabei unterstützt, sich gegen allfällige unfaire Praktiken zu wehren.

Kontaktdaten der Ombudsstelle

Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten: BMSGPK, Sektion III – Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit, Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich.

Bitte kontaktieren Sie uns vorrangig online über zahlungsprobleme@sozialministerium.at.

Telefon: +43 1 71100 - 86 2504 wochentags von 10 bis 12 Uhr.

 

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