Schönheitsoperationen

Eine Schönheitsoperation ist ein chirurgischer Eingriff, für den keine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Behandlungswunsch basiert lediglich auf dem subjektiven Empfinden der Patientin/des Patienten.

Zu diesen Eingriffen zählen z.B.:

  • Fettabsaugung
  • Brustvergrößerung
  • Gesichtschirurgie
  • Faltenbehandlung etc.

Vor der Operation ist eine besonders umfassende Aufklärung vor allem über die Bedeutung, die Tragweite, die Risiken, die Folgen und die Kosten der Operation und der Nachbehandlung verpflichtend. Schönheitsoperationen müssen in der Regel privat bezahlt werden. 

Ausnahme: Durch den Makel entstehen auch gesundheitliche Probleme (zum Beispiel Schädigung der Wirbelsäule bei zu großen Brüsten). Dann beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten. Die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung muss im Einzelfall mit der zuständigen Krankenkasse abgeklärt werden.

Ärztinnen und Ärzte haften nicht für Erfolg 

Falls trotz der Operation besseres Aussehen und erhöhtes Selbstwertgefühl ausbleiben, heißt das noch lange nicht, dass die Operation auch aus Sicht der behandelnden Ärztinnen/Ärzte, der Sachverständigen bzw. des Gerichts misslungen ist.

Ärztinnen/Ärzte haften nicht für den Erfolg ihrer Leistung, sondern nur für ein fachgerechtes Vorgehen. Das Honorar für die Schönheitsoperation müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie mit dem Ergebnis des Eingriffs nicht zufrieden sind.  Nur bei nachweisbaren Behandlungsfehlern der Ärztin/des Arztes ist eine Schadensabgeltung möglich. Da dies in der Praxis aber nicht einfach ist, ist der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten bei schönheitschirurgischen Eingriffen äußerst ungewiss.



Schutz für Minderjährige

Ästhetische Eingriffe und Behandlungen sind erst ab dem 16. Lebensjahr und nur mit Zustimmung der Eltern (Erziehungsberechtigten) möglich.

Weiters ist bis Vollendung des 18. Lebensjahres vor dem geplanten Eingriff eine psychologische Beratung zur Abklärung des Behandlungswunsches erforderlich.

WICHTIG
Wenn Sie eine Schönheitsoperation planen, kontaktieren Sie unbedingt mehrere Ärztinnen/Ärzte und vergleichen Sie die Angebote, insbesondere auch hinsichtlich einer eventuellen Nachsorge. Schönheitsoperationen dürfen nur von einschlägig ausgebildeten Ärztinnen/Ärzten vorgenommen werden.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen