Piercing

Grundsätzlich brauchen Personen unter 18 Jahren für ein Piercing die Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligungspflicht entfällt bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Piercen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist generell verboten.

Lesen Sie was zu beachten ist: 

  • Das Piercen von Personen unter 14 ist verboten.
  • Das Piercen von Minderjährigen (= unter 18 Jahren) bedarf zusätzlich der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten.
  • Bei einer Person zwischen 14 und 18 Jahren entfällt die Einwilligungspflicht, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt.
  • In das Piercen muss man schriftlich einwilligen.
  • Vor Einholung der schriftlichen Einwilligung muss die zu piercende Person über die mit dem Piercen und Tätowieren verbundenen Risken aufgeklärt werden. Auch hier hat eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Aufklärung zu erfolgen.
  • Im Falle von gesundheitlichen Problemen nach erfolgtem Piercing unbedingt rasch eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen!
  • Personen, die unter bestimmten Krankheiten wie beispielsweise Blut- oder Hautkrankheiten leiden, dürfen nicht gepierct werden.
  • Auch beim Piercen sind die erfolgten Aufklärungsgespräche, die schriftliche Einwilligung und die erbrachte Leistung zu dokumentieren und 10 Jahren verfügbar zu halten. Eine Kopie der genannten Dokumente muss der Konsumentin/dem Konsumenten gegeben werden!
  • Für Personen, die sich außerhalb medizinischer Einrichtungen Ohren, Nasen oder andere Körperstellen durchstechen ließen, ist für die Dauer von 12 Monaten nach dem Ereignis das Blutspenden ausgeschlossen (reduzierte Ausschlussdauer von 4 Monaten falls ein NAT-Test auf Hepatitis C negativ ausfällt).

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