An wen kann ich mich bei Problemen mit einer Vermittlungsagentur oder einer Betreuungskraft wenden?
Informationen zu Anlaufstellen
Werden Leistungen nicht vollständig oder mangelhaft erbracht (zB Vermittlung von ungeeigneten Betreuungspersonen, vertraglich zugesagte Qualitätsvisiten erfolgen nicht bzw. sind unzureichend, Rechnungsstreitigkeiten), kann die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at) kontaktiert werden. Diese wird kostenlos tätig und bemüht sich um eine außergerichtliche Lösung.
Zuständig ist die Schlichtungsstelle, wenn es den Betroffenen nicht gelungen ist eine Einigung mit dem Unternehmen zustande zu bringen. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis d.h. Unternehmen sind nicht verpflichtet sich auf ein Schlichtungsverfahren einzulassen. Wenn die Betroffenen mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden sind, bleibt nur der Gerichtsweg.
Bei Fragen rund um Verträge zu 24-Stunden-Betreuung bzw. strittigen Rechtsfragen kann man sich an Konsumentenschutzeinrichtungen wie dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und den Arbeiterkammern (AK) wenden. Dort erhält man kostenlose Rechtsauskunft und Beratung.