Bundesministerium für Justiz

Das Bundesministerium für Justiz ist vor allem für die konsumentenpolitisch wichtigen Bereiche des ­Privatrechts und des gerichtlichen Verfahrensrechts zuständig. Dazu zählen z.B. die Konsumentenschutzbestimmungen im Vertragsrecht, das Schadenersatzrecht, die Regeln für den Privatkonkurs, das Kartellrecht und das Versicherungsvertragsrecht. 

Wesentliche Aufgabe des Bundesministeriums ist auch die Organisation der Gerichtsbarkeit und die Ausgestaltung der für das gerichtliche Verfahren geltenden Regeln, etwa auch im Hinblick auf vereinfachte Verfahren bei geringen Streitwerten oder sogenannten Verbandsklagen von Konsumentenschutzverbänden. Das Bundesministerium für Justiz nimmt auch die Aufgaben der Verbindungsstelle nach dem „E-Commerce-Gesetz" wahr.

Der dem Bundeministerium für Justiz zugeordnete Bundeskartellanwalt nimmt in Verfahren nach dem Kartellgesetz als Amtspartei die öffentlichen Interessen wahr, also auch die Interessen eines aus Konsumentensicht funktionierenden Wettbewerbs.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen