Heimaufenthalt, Heimvertrag und Pflege

Um die Qualitätssicherung und die Lebensqualität in österreichischen Alten-Pflegeheimen zu verbessern, wurden das Heimaufenthaltsgesetz und das Heimvertragsgesetz beschlossen. Beide Gesetze sind Bundesgesetze und gelten für ganz Österreich.

Das Heimaufenthaltsgesetz gilt in Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Tageszentren und Krankenanstalten. Dieses Gesetz regelt genau, unter welchen Voraussetzungen Freiheitsbeschränkungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern vorgenommen werden dürfen.

Das Heimvertragsgesetz ist im Konsumentenschutzgesetz geregelt und gilt für Verträge zwischen Heimträgern und Bewohnerinnen/ Bewohnern eines Seniorenheims, Behinderten- und Pflegeheimes oder einer sonstigen Einrichtung in denen mindestens drei Personen betreut werden können.

Heimträger sind gesetzlich verpflichtet bereits vor der Aufnahme Interessenten über die gebotenen Leistungen informieren. Die Verträge zwischen Heimträger und Heimbewohnerinnen/Heimbewohnern müssen schriftlich abgeschlossen werden und einen bestimmten Mindestinhalt aufweisen. Vertragsbestimmungen, die zum Nachteil der Heimbewohnerin/des Heimbewohners von den Heimvertragsregelungen abweichen, sind unwirksam.

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