Wohnbauförderung von Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen, die mit öffentlichen Wohnbauförderungsmitteln errichtet wurden, sind etwas kostengünstiger als frei finanzierte Eigentumswohnungen. Die Wohnbauförderung ist in allen Bundesländern verschieden geregelt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Wie zum Beispiel ist die Förderung meist an ein dringendes Wohnbedürfnis geknüpft oder gibt bestimmte Einkommensgrenzen vor. Die Einkommensgrenzen sind bei Eigentumswohnungen oft höher als bei geförderten Mietwohnungen. Meistens wird nur der erste Ankauf einer Eigentumswohnung unterstützt. Es gibt auch bestimmte Nutzflächenobergrenzen - je nach Familiengröße. Die Förderung wird oft in Form von Zuschüssen zu Hypothekarkrediten (= Annuitätenzuschuss) gewährt. Sie werden meist halbjährlich vom Land zu den Rückzahlungsraten (Zinsen und Tilgungsraten) eines Darlehens, das zur Finanzierung der Wohnung aufgenommenen wurde, bezahlt.

Andere Förderungsformen sind auch sehr günstig verzinste Kredite des Landes. Wenn Sie eine geförderte Eigentumswohnung verkaufen wollen, muss die Käuferin/der Käufer ebenfalls förderungswürdig sein, damit der Verkauf möglich ist.

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