Alteigentum
Wohnungseigentum kann auch an schon lange bestehenden Häusern begründet werden. Nach Durchführung eines Nutzwertfestsetzungsverfahrens („Parifizierung") können die Wohnungen einzeln verkauft und den KäuferInnen das Wohnungseigentum vertraglich eingeräumt werden.
Zwischen Miteigentümerinnen/Miteigentümer wird eine Benützungsregelung über die Nutzung der verschiedenen Wohnungen getroffen. Probleme können in solchen Häusern oft durch das Nebeneinander von „Altmietern" und neuen Wohnungseigentümern entstehen. Denn es gelten hier unterschiedliche Rechtsvorschriften - etwa hinsichtlich der Betriebskosten. Außerdem müssen alle (Wohnungs-)EigentümerInnen zur Erhaltung des Hauses beitragen.
Zum Schutz vor unangenehmen Überraschungen müssen Wohnungsorganisatoren bei Gebäuden, deren Baubewilligung bereits älter als zwanzig Jahre ist, jedem oder jeder WohnungskäuferIn ein aktuelles Gutachten über den Zustand der allgemeinen Teile des Hauses (z.B. Dach) und die in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungsarbeiten übergeben. Fehlt ein derartiges Gutachten, gilt ein Erhaltungszustand als vereinbart, der innerhalb der nächsten zehn Jahre keine wesentlichen Erhaltungsarbeiten notwendig macht.
Falls Sie eine „Alteigentumswohnung" erwerben wollen, prüfen Sie auch sorgfältig den Zustand der allgemeinen Teile des Hauses (Dach, Keller, Stiegenhaus etc.), da anstehende Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten für Sie sehr teuer werden könnten.
Lassen Sie sich daher auch vom günstigen Preis einer Alteigentumswohnung nicht blenden. Durch die hohen Kosten für die Instandhaltung und Sanierung, die auf Sie zukommen könnten, kann Ihnen eine Eigentumswohnung im Altbau wesentlich mehr kosten als eine neue Wohnung.
Material
Wohnen im Eigentum.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
VKI Ratgeber: Wohnen im Eigentum
														Erhältlich beim VKI oder im Buchhandel. Kosten € 25,-.
																															
														    	Buch: Wohnen im Eigentum | KONSUMENT.AT
																				
MUSTERBRIEF: Grundbuchauszug und Grundbuchsantrag für Eigentumshaus und -wohnung.
														Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
																															
														    	Wohnen | Arbeiterkammer
																				
MUSTERBRIEFE: Rücktritt und Kündigung.
														AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
																															
														    	Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
																				
Links
							Informationen zu Eigentumswohnungen von der Arbeiterkammer.
																								
													    		Eigentum | Arbeiterkammer
														
							Grundstück und Wohnen im Eigentum. Infos der Arbeiterkammer und der Kammer für Architektenbüros und Ingenieurkonsulenten.
																								
													    		www.meingrundstueck.at
														
							Aufwendungen von Wohnungseigentümer:innen. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
																								
													    		Laufende Aufwendungen des Wohnungseigentümers (oesterreich.gv.at)
														
							Grundbucheinsicht und Grundbuchabfrage. Informationen vom Portal oesterreich.gv.at.
																								
													    		https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/grundbuch/Seite.600220.html#EinsichtGericht
														
							Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
																								
													    		Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
														
							Informationen zum Verbraucherrecht des VKI (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) mit aktuellen Gerichtsurteilen, News und Musterbriefen.
																								
													    		Verbraucherrecht | VKI
														
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