Versorgungsleistungen allgemein

Leistungen aus dem Bereich der Energieversorgung, der Telekommunikation, des öffentlichen Verkehr, der Post, der Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallentsorgung werden oft auch als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse oder als Leistungen der Daseinsvorsorge bezeichnet. 

Es handelt sich dabei um besonders wichtige Leistungen für Konsumentinnen/Konsumenten.

Dafür ist ein umfassendes Netzwerk von Leitungen, Verkehrswegen oder Versorgungsstützpunkten nötig. Bis vor wenigen Jahren wurden diese Dienste fast nur von öffentlichen Unternehmen erbracht. Mittlerweile können auch private Unternehmen viele Leistungen anbieten und es gibt oft mehr als nur einen Anbieter (Monopolunternehmen).

Konsumenteninnen/Konsumenten können beispielsweise beim Bezug von Strom oder Gas aus mehreren Versorgern frei wählen. Um die öffentlichen Interessen zu wahren, wurden in vielen Bereichen neue Regulierungsbehörden eingerichtet, die auch über Streitschlichtungsstellen verfügen. Netzbetreiber, Verkehrsunternehmen, die Post sowie die Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsunternehmen unterliegen einem sogenannten „Kontrahierungszwang". Das bedeutet, dass alle Unternehmen verpflichtet sind, mit allen Personen, welche die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, einen Vertrag abzuschließen und dabei auch hinsichtlich der Vertragsbedingungen nicht willkürlich benachteiligen dürfen.

Auch gegenüber Unternehmen im Eigentum oder Teileigentum der öffentlichen Hand (z.B. Wasserversorgungsunternehmen der Gemeinde etc.) können und sollen Sie Ihre Rechte wahrnehmen. Sie brauchen dabei keine Sorge zu haben, dass Ihnen deshalb das Vertragsverhältnis aufgekündigt wird. Sie haben Anspruch darauf, diese Leistungen zu den für alle geltenden Bedingungen zu bekommen.

Nähere Informationen zu Telekommunikation finden Sie unter Kommunikation und Medien.

Eine Information zur Post finden Sie unter Digitalisierung.


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