Versorgungsleistungen allgemein

Leistungen aus dem Bereich der Energieversorgung, der Telekommunikation, des öffentlichen Verkehrs, der Post, der Wasserversorgung sowie der Abwasser- und Abfallentsorgung werden oft auch als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, als Versorgungsleistungen oder als Leistungen der Daseinsvorsorge bezeichnet.

Es handelt sich dabei um besonders wichtige Leistungen für Konsument:innen.

Dafür ist ein umfassendes Netzwerk von Leitungen, Verkehrswegen oder Versorgungsstützpunkten nötig. Früher erbrachten fast nur von öffentlichen Unternehmen diese Dienste. Da es nur ein Unternehmen gab, konnte man sich seinen Anbieter nicht selbst aussuchen (Monopolunternehmen). Mittlerweile können auch private Unternehmen viele Leistungen anbieten und es gibt oft mehr als nur einen Anbieter.

Konsumenten:innen können beispielsweise beim Bezug von Strom oder Gas aus mehreren Versorgern frei wählen. Um die öffentlichen Interessen zu wahren, wurden in vielen Bereichen Regulierungsbehörden eingerichtet. Sie verfügen auch über Streitschlichtungsstellen.

Netzbetreiber, Verkehrsunternehmen, die Post sowie die Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsunternehmen unterliegen einem sogenannten „Kontrahierungszwang". Unternehmen in diesem Bereich müssen einen Vertrag mit allen Personen abschließen, welche die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen. . Die Vertragsbedingungen dürfen nicht willkürlich benachteiligend sein.

Sie können und sollen Ihre Rechte auch gegenüber Unternehmen im Eigentum oder Teileigentum der öffentlichen Hand wahrnehmen. Das kann beispielsweise das Wasserversorgungsunternehmen der Gemeinde sein . Sie müssen sich dabei nicht um eine Kündigung Ihres Vertrags sorgen. Sie haben Anspruch darauf, diese Leistungen zu den für alle geltenden Bedingungen zu bekommen.

Nähere Informationen zu Telekommunikation finden Sie in der Rubrik zu Kommunikation und Medien.

Eine Information zur Post finden Sie im Artikel „Versendung mit der Post“.

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