Raub durch Einsatz von Betäubungsmittel

veröffentlicht am 12.02.2020

OGH bejaht Versicherungsschutz der Haushaltsversicherung

Der Versicherungsschutz einer Haushaltsversicherung (als Teil der Eigenheimversicherung) erstreckt sich auch auf Fälle von Beraubung abseits vomWohnort, also z.B. auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Als Beraubung nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt, wenn Gegenstände durch Ausübung oder Androhung von Gewalt entwendet werden.

In einer Ende 2019 ergangenen Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof die Frage zu beantworten, ob unter dem versicherungsrechtlichen Begriff „Beraubung“ – wie im Strafrecht unter „Raub“ – nicht nur ein unmittelbarer körperlicher Angriff, sondern auch der Einsatz eines willensbrechenden Betäubungsmittels mit erheblichen psychischen und physischen Wirkungen erfasst sein kann.

Anlassfall

Im Zuge eines geplanten Verkaufs eines Wohnwagens wurde dem Kläger ein größerer Geldbetrag abgenommen, nachdem ihm zuvor ein Betäubungsmittel in den Kaffee gemischt worden war. Der Kläger war dadurch so beeinträchtigt, dass er keine eigenen Entscheidungen mehr treffen konnte und willenlos das Geld den Tätern überließ. Strittig war, ob sich der in der Haushaltsversicherung für den Fall der „Beraubung“ vorgesehene Versicherungsschutz nur auf Fälle tätlicher körperlicher Angriffe oder auch auf die Verabreichung von Betäubungsmitteln erstreckte.

Oberste Gerichtshof bejahte den Versicherungsschutz

Der OGH führte aus, dass der in der „Beraubung“ enthaltene Gewaltbegriff auch den Einsatz von Betäubungsmitteln einschließt. Dies entspricht nicht nur herrschender Auffassung zum „Raub“ im Strafrecht, sondern auch der Alltagssprache und damit dem für die Auslegung maßgeblichen Begriffsverständnis eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers.

Konsumentenfragen Newsletter

Aktuelle Neuigkeiten aus allen Bereichen der Konsumentenfragen