Allgemeines zum Zahlungskonto

 Das Zahlungskonto ermöglicht, bargeldlos zu zahlen und Zahlungen entgegenzunehmen, Bargeld am Schalter und am Bankomaten abzuheben. Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die Abwicklung von Zahlungen im Internet. Ohne Zahlungskonto kann man mittlerweile nicht mehr vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen.

Mit einem Zahlungskonto, auch Girokonto genannt, können Sie

  • bargeldlos mittels Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift bezahlen oder solche Zahlungen entgegennehmen,
  • Bargeld am Schalter und an Geldausgabeautomaten abheben,
  • mit einer zu Ihrem Konto ausgestellten Debitkarte oder  Kreditkarte in Geschäften und im Internet zahlen und
  • bei ausreichender Bonität durch eine Überziehung des Kontos auch flexibel Kredit in Anspruch nehmen.

Besonderer Schutz

Ohne Zahlungskonto kann man daher nicht mehr vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Aus diesem Grund sind Sie beim Zugang zu einem Zahlungskonto und dessen Nutzung besonders geschützt:

  • Sie haben ein gesetzlich gewährleistetes Recht, ein Zahlungskonto bei einem österreichischen Kreditinstitut Ihrer Wahl zu eröffnen und über dieses Konto alle wichtigen Zahlungsdienste uneingeschränkt zu nutzen (siehe "Basiskonto").
  • Sie müssen standardisierte Informationen erhalten, mit denen Sie die Kosten und Leistungen verschiedener Kontoangebote einfach und zuverlässig vergleichen können (siehe "Kosten und Preisvergleiche").
  • Kreditinstitute treffen  umfangreiche Verpflichtungen, die gewährleisten, dass die von Ihnen über das Konto genutzten Zahlungsdienste Ihren Bedürfnissen entsprechen und zuverlässig und für Sie sicher sind (siehe "Überweisung", "Lastschrift", "Debitkarte", "Kreditkarte", "Sicherheit bei elektronischen Zahlungen").
  • Kreditinstitute müssen Ihnen einen Kontowechselservice zur Verfügung stellen, damit Sie Ihr Konto bei Bedarf jederzeit leicht wechseln können (siehe "Kontowechsel").
  • Sie haben ein gesetzlich geschütztes Recht, auch dann, wenn Sie verschuldet sind, die zur Bestreitung Ihres Existenzminimums notwendigen Zahlungen weiterhin über das Konto durchführen zu können.
  • Im Fall einer Insolvenz des kontoführenden Kreditinstitutes sind Guthaben auf Ihrem Konto geschützt (siehe "Einlagensicherung"). 
  • Die Vertraulichkeit aller Ihrer Kontodaten gegenüber Dritten ist verfassungsrechtlich geschützt (siehe "Bankgeheimnis").

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