Biologischer Landbau

Bio-Lebensmittel werden nach strengen Richtlinien hergestellt, die in der EU-Verordnung über ökologische/biologische Produktion und im Österreichischen Lebensmittelkodex enthalten sind

Die biologische Landwirtschaft nutzt möglichst geschlossene Kreisläufe, verwendet keinen Kunstdünger und keine synthetischen Pflanzenschutzmittel. Auch Futtermittel müssen biologischer Herkunft sein. Medikamente, die die Leistung fördern oder Antibiotika sind verboten. Unvereinbar mit biologischer Landwirtschaft ist der Einsatz von Gentechnik.

Um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen, müssen sich biologisch (ökologisch) wirtschaftende Betriebe einer regelmäßigen externen und unabhängigen Kontrolle unterziehen. Jeder Biobetrieb wird mindestens einmal im Jahr unangemeldet überprüft. Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft werden in Österreich im Lebensmitteleinzelhandel (Supermärkte und Drogerien), im Naturkost-Fachhandel (Bioläden, Reformhäuser) und im Direktvertrieb (Ab Hof-Verkauf, Bauernmärkte) angeboten.

Kennzeichnung

Da Bio-Lebensmittel bei rein äußerlicher Betrachtung nicht als solche erkennbar sind, kommt der korrekten Kennzeichnung eine besondere Bedeutung zu. In Österreich sind Bio-Lebensmittel an den folgenden Formulierungen erkennbar:
● aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau
● aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Landbau
● aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft

Lassen Sie sich von schönen Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen oder von blumigen Formulierungen wie „aus umweltgerechter Landwirtschaft" nicht täuschen. Nur wenn ausdrücklich die Begriffe biologisch oder ökologisch (allenfalls abgekürzt: „Bio" oder „Öko") verwendet werden und die Kontrollstelle angegeben ist, können Sie auf die Herkunft aus biologischer Landwirtschaft vertrauen.

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