Rücktritt und vorzeitige Rückzahlung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Konsumentinnen und Konsumenten von Kreditverträgen, die unter das HIKrG fallen, zurücktreten. Auch haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer das Recht, den Kreditbetrag jederzeit zum Teil oder zur Gänze zurückzubezahlen.
Rücktritt
Anders als das VKrG (Rücktritt innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen) sieht das HIKrG vor, dass
- ein zweitägiges Rücktrittsrecht besteht,
- wenn Konsument:innen die Vertragserklärung innerhalb von zwei Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag!) nach Erhalt des ESIS-Merkblattes abgeben
- oder die Vertragserklärung abgeben, ohne ein ESIS-Merkblatt erhalten zu haben.
Die Frist beginnt aber nicht zu laufen, bevor Konsument:innen das ESIS-Merkblatt inklusive Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten haben. Die Frist endet aber jedenfalls spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
Damit sind die Rücktrittsregeln bei Hypothekar- und Immobilienkrediten strenger als bei sonstigen Verbraucherkrediten.
Vorzeitige Rückzahlung
Konsumen:innen haben das Recht, den Kreditbetrag jederzeit zum Teil oder zur Gänze zurückzubezahlen.
Für Immobilienkredite entsprechen die gesetzlichen Bestimmungen über die vorzeitige Rückzahlung jenen für Verbraucherkredite (Verlinkung auf den Artikel „Rücktritt und vorzeitige Rückzahlung bei Verbraucherkrediten“). Bei einem Immobilienkredit mit variablem Zinssatz fallen bei einer vorzeitigen Rückzahlung keine zusätzlichen Kosten an. Bei einem Immobilienkredit mit fixem Zinssatz kann ein Betrag in Höhe von maximal 10.000 Euro ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Übersteigt der Betrag 10.000 Euro, dürfen Banken von ihren Kund:innen maximal 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags an Entschädigung erheben.
Für Hypothekarkredite gibt es Sonderbestimmungen im HIKrG. Hier kann für die vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von max. sechs Monaten oder für die Dauer einer allfälligen Fixzinsvereinbarung vereinbart werden. Halten sich Kreditnehmer:innen an die vereinbarte Kündigungsregelung, darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Für den Fall, dass Konsument:innen die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist vornehmen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet werden. Diese darf aber nicht höher sein als max. 1% des vorzeitig zurückbezahlten Betrags.
Material
Kredite - Häufig gestellte Fragen.
Erhältlich bei der Arbeiterkammer.
Konsument | Arbeiterkammer
Online-Bankenrechner zum Vergleich von Zinsen und Spesen für Sparbücher, Kredite und Girokonten.
Hrsg. Arbeiterkammer.
Girokonten im Test - Bankenrechner der Arbeiterkammern
MUSTERBRIEF: Rücktritt vom Kreditvertrag.
AK Musterbriefe-Datenbank zum Thema Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Fragen und Antworten der Bankenschlichtung Österreich.
Erhältlich bei der Bankenschlichtungsstelle.
www.bankenschlichtung.at/downloads.html
Haushaltsbuch.
Erhältlich bei der Schuldnerberatung.
https://klartext.at/wissenspool/budgetrechner/haushaltsbuch/
VKI Ratgeber: Das Spargutbuch - Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung.
Erhältlich beim VKI als kostenloses Download.
Buch: Das Spargutbuch | KONSUMENT.AT
Links
Kredit und Vertragsabschluss. Informationen der Arbeiterkammer.
Tipps fürs Kreditgespräch | Arbeiterkammer
Kreditsicherheiten. Informationen der Arbeiterkammer.
Kreditsicherheiten | Arbeiterkammer
Budgetrechner: Durch Eingabe von Einnahmen/Ausgaben, können Sie berechnen wie ausgeglichen Ihr Budget ist. Hrsg. Schuldnerberatung.
www.budgetberatung.at/budgetberatung/rechner/index.php
Der Verein für Konsumenteninformation (gefördert durch Mittel des Sozialministeriums) steht Verbraucher:innen für Beratung und Information zur Verfügung und bietet Produkt- und Dienstleistungstests an.
Beratung | VKI
Kostenlose Hilfestellung erhalten Verbraucher:innen bei der Arbeiterkammer.
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) informiert und unterstützt kostenlos Verbraucher:innen bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte in Europa.
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich | Rat und Hilfe für Verbraucher in Europa (europakonsument.at)
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