Flächendeckendes Schlichtungsangebot für VerbraucherInnen

Minister Hundstorfer präsentierte ein neues europaweites System zur Streitschlichtung

Am Mittwoch, dem 13.1.2016, stellte HBM Rudolf Hundstorfer im Rahmen einer Open-House-Veranstaltung das neue europaweite System von unabhängigen Verbraucher -Schlichtungsstellen vor. Ab sofort können sich KonsumentInnen, die ein Problem mit einem österreichischen Unternehmen haben, an acht gesetzlich anerkannte Außer-Streit-Schlichtungs-Stellen (AS-Stellen) wenden. In Verfahren vor diesen Stellen können Verbraucherinnen ihre Rechte unkompliziert, rasch und in der Regel kostenfrei durchsetzen.  

Die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" selbst dient als Auffangschlichtungsstelle für alle jene Beschwerden, für die keine spezifische Schlichtungsstelle zur Verfügung steht

Neuer Obmann des Vereins "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte"

In den Räumlichkeiten des Vereins "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" in der Wiener Mariahilfer Straße eröffnete dessen Obmann, Dr. Hermann Germ, ehemaliger Sektionschef des Justizministeriums, die Pressekonferenz und stellte die Vertreterinnen der einzelnen AS-Stellen vor.

Fotos zu dieser Veranstaltung mit den Proponenten der anderen AS-Stellen finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Kurz gefragt...

Was sich VerbraucherInnen und Unternehmen vom neuen System erwarten dürfen, dazu stand Dr. Hermann Germ, nunmehr Vereinsobmann der Auffangschlichtungsstelle, in einem kurzen Interview Rede und Antwort:

Was ist das Neue an diesem seit 9.1.2016 bestehenden System außergerichtlicher Schlichtungsstellungsstellen?

Das Neue ist, dass es seit 9. Jänner 2016 möglich ist, nahezu jede Streitigkeit zwischen KonsumentInnen und Unternehmen vor eine dafür zuständige autorisierte Schlichtungsstelle zu bringen. Ausnahmen gibt es lediglich in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Immobilien.
Das neue System der acht staatlich anerkannten Schlichtungsstellen garantiert, dass dort höchst qualifizierte, unabhängige und weisungsfreie Schlichterinnen und Schlichter tätig sind, die ihr Amt unparteiisch ausüben.

Wofür ist die Auffangschlichtungsstelle allgemein bzw. im Konkreten zuständig? Können Sie Beispiele nennen?

Die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" ist die gesetzliche Auffangschlichtungsstelle. Sie hat damit einen sehr weiten Zuständigkeitsbereich, da sie für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist, für die nicht eine spezialisierte Schlichtungsstelle wie zum Beispiel die Post-Schlichtungsstelle eingerichtet ist. Die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte" ist zum Beispiel für Streitigkeiten der KonsumentInnen mit Versicherungen oder mit Handwerkern, für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reisen, Fremdwährungskrediten oder über Garantie- und Gewährleistungsansprüche etwa beim Warenkauf zuständig.

Worin liegen die Vorteile der Schlichtung für die VerbraucherInnen und Unternehmen?

Die Streitbeilegung vor einer der acht staatlich anerkannten Schlichtungsstellen hat viele Vorteile sowohl für KonsumentInnen als auch Unternehmen. Das Verfahren ist kostenfrei, vertraulich und innerhalb von nur 90 Tagen abzuschließen. Während des laufenden Verfahrens ist der Lauf der Verjährungsfrist gehemmt, sodass auch im Falle eines Scheiterns der Schlichtung keine Rechte verloren gehen können.
Die Schlichtungsstellen bieten KonsumentInnen und Unternehmen die Möglichkeit, Streitigkeiten fair, rasch und ohne Kostenrisiko zu beenden. Es gibt eigentlich keinen Grund, diesen Weg der Streitbeilegung nicht zu versuchen, bevor man zum Gericht geht.

Weiterführende Informationen auf konsumentenfragen.at

Miteinander statt gegeneinander: Broschüre des Sozialministeriums
Weiterführende Informationen auf help.gv.at

Jungwirth, Internet Ombudsmann, und Hopf, Bankenschlichtung, © Quelle: Reiffenstein

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