Was ist Leasing?

Beim Leasing kauft die Leasinggeberin/der Leasinggeber eine Sache und überlässt sie dann für eine bestimmte Zeit einem anderen (der Leasingnehmerin/dem Leasingnehmer) zum Gebrauch. Dabei bleibt die Sache aber im Eigentum der Leasinggeberin und des Leasinggebers, während die Leasingnehmerin und der Leasingnehmer sie nur nutzen kann. 

Wartungs- und Instandhaltungsverpflichtungen werden aber ebenso wie Gewährleistungsansprüche auf die Leasinggeberin und den Leasinggeber überwälzt. Manchmal wird vereinbart, dass die geleaste Ware nach Ablauf des Leasing-Vertrags von der Leasingnehmerin und dem Leasingnehmer gekauft werden kann. Manchmal behalten sich die Leasinggeberin und der Leasinggeber auch ein sogenanntes Andienungsrecht vor: Danach können die Leasinggeberin und der Leasinggeber von der Leasingnehmerin und dem Leasingnehmer verlangen, das Objekt am Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen.

Der Leasingvertrag ist somit ein Vertrag, der - je nach Vereinbarung - Ähnlichkeiten mit einem Mietvertrag oder einem Kaufvertrag aufweisen kann.

Anders als beim Kreditvertrag werden beim Leasing idR jedoch Vorauszahlungen verlangt: Das kann ein verzinstes oder ein unverzinstes Depot oder eine Ratenvorauszahlung sein. Außerdem wird, zumindest beim Kfz-Leasing, ein Restwert des Fahrzeuges vereinbart, das heißt die Kalkulation der Vertragskosten geht von einem bestimmten Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags aus. Wird dieser Wert nicht erreicht, müssen Leasingnehmerinnen/Leasingnehmer einer Rückgabe des Fahrzeuges die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges und dem Restwert aufzahlen.

WICHTIG
Ziehen Sie Leasing nur dann in Betracht, wenn Sie sicher sind, dass Sie die monatlichen Leasingraten ohne Schwierigkeiten aufbringen können. Sie sollten im Vorfeld auch sichergehen, dass Sie den Leasingvertrag möglichst nicht vorzeitig beenden werden.

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