Prüfung der Kreditwürdigkeit

Ein Kredit darf nur gewährt werden, wenn die Prüfung ergibt, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag auf die im Vertrag vorgesehene Weise erfüllt werden.

Vor Abschluss des Kreditvertrages sind Kreditgeber:innen gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit der Konsument:innen eingehend zu prüfen. Die Prüfung erfolgt anhand notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen, wobei auch auf Bonitätsdatenbanken zurückgegriffen werden kann.

Soll der Gesamtkreditbetrag bei einem laufenden Kreditvertrag deutlich erhöht werden, so muss die Kreditwürdigkeit auf Grundlage von aktualisierten Angaben erneut geprüft werden.

Über eine Ablehnung müssen Konsument:innen unverzüglich informiert werden. Erfolgt die Ablehnung aufgrund des Ergebnisses einer Datenbankabfrage, haben Kreditgeber:innen Auskunft über das Ergebnis der Abfrage und über die Einzelheiten der betreffenden Datenbank zu geben.

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