Architektenbüros und Baumeis­terunternehmen

Die Planung und die Gestaltung eines Wohnhauses sind sehr eng mit den jeweiligen Vorstellungen der Bewohnerinnen/Bewohner verbunden. Deshalb ist die Auswahl eines  Architektenbüros oder eines Baumeisterbetriebes für das Gelingen des Bauvorhabens sehr wesentlich.

Planen und Gestalten

Architektenbüros und Ingenieurkonsulenten sind zur Planung und Überwachung von Bauprojekten befugt. Sie dürfen aber keine ausführenden Tätigkeiten übernehmen.

Baumeisterinnen/Baumeister hingegen, die die Baumeisterkonzessionsprüfung abgelegt haben, dürfen sowohl planen und berechnen als auch den Bau ausführen. Bei der Planung erbringen sie grundsätzlich ähnliche Leistungen und verlangen auch ein ähnliches Honorar. Es kann manchmal vorteilhaft sein, die ausführende Baufirma auch gleich mit der Planung zu beauftragen, doch ist in diesem Fall eine begleitende Kontrolle besonders zu empfehlen.

Kontrolle

Hinsichtlich der Kontrolle kann aber auch eine Aufgabenteilung zwischen dem planenden und dem ausführenden Teil sinnvoll sein. Wer wofür zuständig ist, sowie das vereinbarte Honorar müssen jedenfalls noch in der Planungsphase genau geklärt und schriftlich fixiert werden.

Für die Suche sollte man sich Zeit nehmen. Führe Sie mehrere Gespräche, besichtigen Sie einige bereits entstandene Projekte und achten Sie darauf, ob eine gute Gesprächsbasis und ein Vertrauensverhältnis vorhanden sind. Treten schon im Vorfeld Spannungen oder Unstimmigkeiten auf, sollte man von einem Auftrag Abstand nehmen. Auch dann, wenn ein günstiger Preis geboten wird oder das Architektenbüro oder der Baumeisterbetrieb empfohlen wurde. Wichtig sind vor allem Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, auf die Vorstellungen und Kostenvorgaben einzugehen.

Honorar

Als Planungshonorar für Ein- und Zweifamilienhäuser muss man mit etwa 8% bis 11% der Netto-Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) rechnen. Für die Bauaufsicht werden meist zusätzlich noch 4% bis 6% der Netto-Herstellungskosten verlangt. Wenn das Honorar von der Höhe der Baukosten abhängig ist, bedeuten höhere Herstellungskosten auch ein höheres Honorar für die PlanerInnen. Dies ist nicht im Interesse der Auftraggeberinnen oder der Auftraggeber. Daher sollte vereinbart werden, dass die Person, die den Plan erstellt, ein Pauschalhonorar kassiert. Wird die Kostenschätzung unterschritten, kann ein Zusatzhonorar bezahlt werden.

Das Honorar für Architektinnen/Architekten und Baumeisterbetriebe ist Verhandlungssache. Frühere Honorarordnungen gelten seit 2006 nicht mehr. Auch hinsichtlich der bauausführenden Unternehmen und Handwerker gilt, dass fast alle Kostenvoranschläge und Angebote im Baugeschäft verhandelbar sind. Mehrmaliges Nachfragen und Verhandeln lohnt sich fast immer. Bei auffallend günstigen Angeboten ist aber Vorsicht angebracht. Diese können auch auf schlampige oder nicht durchgeführte Arbeiten zurückzuführen sein. Grundsätzlich sollte man beim Bau von Einfamilienhäusern Zahlungen nur entsprechend dem Baufortschritt vereinbaren. Ein Haftrücklass (meist ca. 3% des Gesamtauftrags) erleichtert es Ihnen, dass allfällige Mängel behoben werden.

WICHTIG
Klären Sie Ihre Vorstellungen und Bedingungen im Detail ab, bevor Sie einen Erstentwurf für die Planung in Auftrag geben! Auch wenn Ihnen dieser überhaupt nicht gefällt, müssen Sie ihn nämlich bezahlen!

Lassen Sie sich von der Architektin/dem Architekten und/oder des Baumeisterbetriebes nichts einreden, was nicht wirklich Ihren Vorstellungen entspricht. Denken Sie dabei auch an die künftige Reinigung und Erhaltung sowie an die Auswirkungen auf die Betriebskosten.

Besuchen Sie die Baustelle regelmäßig! Nehmen Sie auch an den Baubesprechungen teil und halten Sie ständigen Kontakt mit der Bauleitung!

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