Welthundetag: Neuer Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden
veröffentlicht am 09.10.2026
Anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober möchten wir auf eine wichtige Neuerung aufmerksam machen: Seit 1. Juli 2026 gibt es in Österreich einen bundesweiten Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden.
Hunde begleiten ihre Halter:innen oft viele Jahre. Mit der Haltung sind daher viel Verantwortung, Zeit und auch Kosten verbunden. Der neue Sachkundenachweis soll zukünftige Hundehalter:innen bereits vor der Aufnahme eines Hundes auf die damit verbundene Verantwortung vorbereiten und Spontankäufe verhindern.
Was umfasst der Sachkundenachweis?
Der Sachkundenachweis für Hunde besteht aus zwei Teilen:
1. Theoriekurs vor Aufnahme des Hundes
Bevor ein Hund neu gehalten wird, muss ein vierstündiger Theoriekurs absolviert werden. Dabei geht es unter anderem um:
- rechtliche Grundlagen der Hundehaltung,
- Verantwortung, Aufwand und Kosten,
- Haltung, Ernährung, Pflege und Gesundheit,
- Körpersprache und Verhalten von Hunden,
- den richtigen Umgang mit Stress- und Angstsituationen sowie
- eine tierschutzkonforme Hundeausbildung.
2. Praxiseinheit mit dem Hund
Innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme des Hundes muss zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit absolviert werden. Der Hund muss dafür mindestens sechs Monate alt sein.
In der Praxiseinheit stehen der richtige Umgang mit dem Hund und typische Alltagssituationen im Mittelpunkt. Dazu gehören zum Beispiel das Erkennen der Körpersprache, der Umgang mit Leine, Brustgeschirr oder Maulkorb und Begegnungen mit anderen Hunden, Radfahrer:innen oder Kindern.
Wer braucht den Sachkundenachweis?
Grundsätzlich betrifft die neue Regelung Personen, die seit 1. Juli 2026 einen Hund neu halten möchten. Als Hundehalter:in gilt dabei jene Person, auf die der Hund in der Heimtierdatenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier lebt.
Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen. Wer beispielsweise bereits einen in der Heimtierdatenbank registrierten Hund hält, muss die neue Sachkunde nicht absolvieren. Auch für Personen mit früherer Hundehaltung oder bestimmten Ausbildungen können Ausnahmen gelten.
Wer unsicher ist, ob ein Sachkundenachweis erforderlich ist, kann dies mit einer interaktiven Checkliste überprüfen.
Wo kann der Kurs absolviert werden?
Der Sachkundekurs ist in jenem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten werden soll. Ein absolvierter Kurs gilt anschließend österreichweit. Informationen zu den Kursangeboten in den einzelnen Bundesländern sowie die offiziellen Kursunterlagen finden Sie auf tierwissen.at.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen sowie umfassende FAQs zum Sachkundenachweis finden Sie hier: