VKI zieht erfolgreiche Klagsbilanz

veröffentlicht am 04.11.2026

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) zieht für 2025 eine erfolgreiche Bilanz: In 94 Prozent der abgeschlossenen Verfahren war er ganz oder überwiegend erfolgreich. Rund 39 Millionen Euro flossen durch Sammelaktionen an Betroffene zurück.

Wer sich mit einer Bank, Versicherung oder einem großen Unternehmen streitet, hat oft schlechte Karten. Selbst wenn man im Recht ist, lohnt sich eine Klage wegen einiger hundert Euro häufig nicht. Das Kostenrisiko ist hoch, das Verfahren aufwändig.

Hier setzt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) an. Im Auftrag des Sozialministerium führt er Gerichtsverfahren, um rechtswidrige Geschäftsbedingungen und -praktiken zu stoppen und Ansprüche durchzusetzen. 2025 führte der VKI insgesamt 234 Verfahren. Durch Sammelaktionen erhielten knapp 180.000 Menschen Geld zurück.

Welche Klagen führt der VKI?

Nicht jede Klage verfolgt dasselbe Ziel.  Manchmal geht es darum, gegen die Verwendung unzulässiger Vertragsklauseln vorzugehen, in anderen Fällen darum, Rückforderungsansprüche durchzusetzen.

  • Verbandsklagen: Damit kann der VKI gegen unzulässige Vertragsklauseln, etwa ungerechtfertigte Gebühren oder Preiserhöhungen, oder wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken vorgehen. Bereits bezahltes Geld wird dadurch allerdings nicht automatisch zurückerstattet.
  • Musterprozesse: Anhand einzelner Streitfälle werden Rechtsfragen geklärt, die für viele Betroffene relevant sind.
  • Sammelaktionen und Sammelklagen: Ansprüche zahlreicher Geschädigter werden gemeinsam verfolgt. Das erleichtert Rückforderungen und verringert das individuelle Prozessrisiko.

Von Online-Banking bis Flugreisen

Die Verfahren des VKI betrafen 2025 zahlreiche Bereiche des Konsumentenalltags.

Bei Banken ging es unter anderem um die Haftung bei Online-Banking-Betrug. Zwischen 2023 und 2025 meldeten sich mehr als 700 Betroffene bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im BMASGPK. In rund zehn Prozent der Fälle, in denen die Ombudsstelle einschritt, verweigerten Banken zunächst eine außergerichtliche Rückerstattung. Sie begründeten dies mit einem angeblichen Verschulden der Betrugsopfer. Nachdem der VKI Klage eingereicht hatte, erfüllten die Banken die Ansprüche jedoch weitgehend.

Dark Patterns und Online-Coaching:  In den Verfahren ging es unter anderem um fehlende Informationen, irreführende Werbung, undurchsichtige Rankings und Empfehlungen sowie mangelnden Schutz von Minderjährigen. Weitere Fälle betrafen manipulative Gestaltung von Webseiten („Dark Patterns“), aggressiv beworbene Online-Coaching-Angebote und die Nutzung persönlicher Daten für das Training von KI ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen.

Fluglinien, Reiseveranstalter und Versicherer

Weitere Schwerpunkte der Klagstätigkeit betrafen unzulässige Preisänderungsklauseln bei Streaming-Anbietern, die Durchsetzung von Verbraucherrechten gegen Fluglinien, Reiseveranstalter und Versicherungsunternehmen, Mogelpackungen, Shrinkflation-Praktiken sowie irreführende Preiswerbungen. 

Wenn Unternehmen Gerichtsurteile ignorieren

Ein gewonnenes Verfahren bedeutet nicht immer, dass Unternehmen ihr Verhalten ändern. Deshalb überprüft der VKI auch regelmäßig die Einhaltung gerichtlicher Urteile. 2025 kontrollierte er 315 Klauseln und Geschäftspraktiken. Die Gerichte verhängten Geldstrafen von insgesamt 280.000 Euro. 

Alle Informationen zu aktuellen Verfahren und Sammelaktionen gibt es unter verbraucherrecht.at.

Wenn Sie mehr zum Jahresbericht 2025 wissen wollen:  VKI legt Tätigkeitsbericht zur Rechtsdurchsetzung 2025 vor | Verbraucherrecht  



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