So wechseln Sie den Stromlieferanten

veröffentlicht am 11.12.2025

Die Preise von Stromanbietern unterscheiden sich zum Teil deutlich. Ein Tarifvergleich kann sich daher lohnen.

Der Strompreismonitor der E-Control zeigt die Preise des jeweils günstigsten Angebots innerhalb der großen Netzgebiete. Außerdem verdeutlicht er das Einsparpotenzial, wenn man vom jeweils am häufigsten genutzten Produkt des lokalen Anbieters wechselt.

So bewahren Sie den Durchblick im „Tarifdschungel“

Einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Angebote gibt der Tarifkalkulator der E-Control. Sie ist als unabhängige Regulierungsbehörde für die Sicherstellung eines funktionierenden Energiemarktes zuständig.

Im Wesentlichen gibt es aber vier grobe Kategorien von Stromtarifen:

  • Tarife mit Preisgarantie: Der Energielieferant verspricht, den Preis des Tarifs für die Dauer der Garantie nicht zu ändern. Eine Preisgarantie darf aber nicht mit der Vertragsbindung verwechselt werden.
  • Tarife ohne Preisgarantie: Dabei ändern den Preis zu fixen Stichtagen. Das kann monatlich, einmal im Quartal, halbjährlich oder jährlich der Fall sein. Die Höhe der Preisänderung wird in diesen Fällen meistens durch bestimmte Indexwerte vorgegeben. Hierdurch sind sowohl Preiserhöhungen als auch Senkungen möglich. Welche Stichtage und Indizes genau gelten, finden Sie in den Tarifblättern oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Tarife mit automatischer Preisanpassung: Das ist eine Mischform der ersten beiden Typen. Es gibt zum Beispiel Tarife mit Preisgarantie und Bindungsfrist im ersten Vertragsjahr. Nach einem Jahr ändert sich der Preis dann aber monatlich.
  • Tarife mit dynamischen Preisen: Bei diesem Typ werden tagesaktuelle Strombörsenpreise verrechnet. In den meisten Fällen gilt stündlich ein anderer Preis. Dieser wird vom sogenannten „Spotmarkt“ auf der Börse bestimmt, wobei ein Aufschlag vom jeweiligen Anbieter dazugerechnet wird. Bindungsfristen sind bei solchen Tarifen verboten. Eine Kündigung ist daher immer möglich. 

Machen Sie sich vor Vertragsabschluss mit den Details der Angebote vertraut

Über den Tarifkalkulator der E-Control können Sie einfach die Tarifblätter und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum jeweiligen Tarif herunterladen. In diesen Dokumenten finden Sie alle Einzelheiten zum Angebot. 

So wechseln Sie den Stromanbieter

Wollen Sie Ihren Energielieferanten wechseln, beachten Sie etwaige Bindungsfristen beim bisherigen Lieferanten. Die Kündigung Ihres bestehenden Energieliefervertrags ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich. Diese Kündigungsfrist müssen Sie auch nach dem Ende einer Bindungsfrist beachten.

Bei einem Anbieterwechsel sollten Sie die Kündigung des alten Lieferanten nicht selbst vornehmen. Am einfachsten lassen Sie Ihren neuen Lieferanten die Kündigung durchführen. Er übernimmt alle notwendigen Schritte. Hierfür müssen Sie dem neuen Lieferanten nur eine Vollmacht zur Kündigung des alten Lieferantenvertrages erteilen. Sie werden dann von ihm über den konkreten Zeitpunkt des Wechsels informiert.

Ein Video der E-Control erklärt, wie der Anbieterwechsel funktioniert.

Tarifkalkulator der E-Control

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