Neue Regeln für SMS-Absenderkennungen sollen vor Phishing-Betrug schützen

veröffentlicht am 20.10.2026

Seit 1. Oktober dürfen in Österreich nur noch registrierte SMS-Absenderkennungen verwendet werden. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) führt dazu ein öffentliches Verzeichnis. Die neue Regelung soll betrügerische SMS-Nachrichten eindämmen und Konsument:innen besser vor Phishing schützen.

Betrüger:innen nutzen gefälschte SMS-Absenderkennungen, um sich als Banken, Paketdienste oder andere bekannte Unternehmen auszugeben und an persönliche Daten oder Geld zu gelangen. Mit der neuen SMS-Regulierung wird es ihnen nun erschwert, gefälschte Absenderkennungen zu verwenden.

Öffentliches Verzeichnis für SMS-Absenderkennungen

Seit 1. Oktober führt die RTR ein öffentlich zugängliches Verzeichnis für sogenannte alphanumerische SMS-Absenderkennungen. Dabei handelt es sich um Absendernamen, die aus Buchstaben oder einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen bestehen. Unternehmen verwenden solche Kennungen beispielsweise, damit bei einer SMS ihr Name anstelle einer Telefonnummer angezeigt wird.

Künftig dürfen nur noch jene Absenderkennungen verwendet werden, die im RTR-Verzeichnis registriert sind. SMS mit nicht registrierten Kennungen werden von den österreichischen Mobilfunkanbietern nicht zugestellt. Es sind bereits mehr als 8.500 gültige Absenderkennungen im Verzeichnis eingetragen, weitere Kennungen können laufend registriert werden.

Mehr Sicherheit bei SMS von Unternehmen

Die neue Regelung soll insbesondere verhindern, dass Betrüger:innen unter dem Namen bekannter Unternehmen SMS versenden. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass eine Absenderkennung eindeutig dem jeweiligen Unternehmen oder der berechtigten Organisation zugeordnet werden kann. Beispielsweise darf die Kennung einer Bank nur von dieser Bank beziehungsweise von dazu befugten Absendern verwendet werden.

Eine zentrale Rolle übernehmen dabei die österreichischen Mobilfunkanbieter. Sie melden die Absenderkennungen im Auftrag der Unternehmen zur Registrierung an und überprüfen vor der Zustellung einer SMS, ob die verwendete Kennung im RTR-Verzeichnis enthalten ist. Auch der direkte Versand von SMS mit alphanumerischen Absenderkennungen aus dem Ausland an österreichische Empfänger ist künftig untersagt.

Trotz neuer Regelung weiterhin Vorsicht geboten

Die neuen Vorschriften sollen den Missbrauch von SMS-Absenderkennungen deutlich erschweren. Aber auch sie bieten keinen vollständigen Schutz vor sämtlichen Formen des SMS-Betrugs. Konsument:innen sollten daher weiterhin vorsichtig sein, wenn sie unerwartete SMS mit Links, Zahlungsaufforderungen oder der Bitte um Bekanntgabe persönlicher Daten erhalten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, das betreffende Unternehmen über dessen offizielle Website oder bekannte Kontaktmöglichkeiten direkt zu kontaktieren.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur neuen SMS-Regulierung sowie das öffentliche Verzeichnis der gültigen SMS-Absenderkennungen stellt die RTR auf ihrer Website zur Verfügung:

www.rtr.at/sms-regulierung

Hier gelangen Sie zur Presseaussendung der RTR: Aus für Phishing-SMS in Österreich: RTR schaltet „textbasierte“ SMS-Absenderkennungen frei

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