Kassenbelege ab Oktober 2026: QR-Code statt Papierbeleg möglich

veröffentlicht am 08.10.2026

Seit 1. Oktober 2026 gelten neue Regeln für elektronische Kassenbelege. Geschäfte können Belege nun auch direkt an der Kassa digital zur Verfügung stellen – etwa über einen QR-Code. Wer weiterhin einen Papierbeleg möchte, kann diesen verlangen.

Mit den neuen Regelungen wird die elektronische Belegerteilung bei Registrierkassen vereinfacht. Bisher konnten Unternehmen digitale Belege beispielsweise per E-Mail, über eine App oder mittels Download-Link an Kundinnen und Kunden übermitteln.

Neu ist, dass Geschäfte den elektronischen Beleg auch direkt vor Ort zur digitalen Mitnahme bereitstellen können. Möglich ist dies etwa über einen QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann, oder über eine entsprechende Bildschirmanzeige.

Damit soll die digitale Belegmitnahme für Kundinnen und Kunden einfacher werden. Gleichzeitig können Unternehmen ihren Verwaltungsaufwand reduzieren und Papier einsparen.

Beleg muss sofort verfügbar sein

Für die elektronische Belegerteilung gelten weiterhin klare Vorgaben: Der Beleg muss unmittelbar im Zusammenhang mit der Zahlung erstellt, ordnungsgemäß signiert und für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich sein.

Die digitale Mitnahme muss direkt an der Kassa und ohne Ortswechsel möglich sein. Wird der Beleg auf einem Bildschirm angezeigt, muss dieser den Kundinnen und Kunden zugewandt sein. Außerdem muss der Beleg ausreichend lange verfügbar bleiben, damit er problemlos gescannt oder digital übernommen werden kann.

Recht auf Papierbeleg bleibt bestehen

Wer keinen digitalen Beleg möchte oder kein Smartphone zur Verfügung hat, kann weiterhin einen ausgedruckten Kassenbeleg verlangen.

Dieses Recht besteht nicht nur unmittelbar nach dem Bezahlen. Kundinnen und Kunden können einen Papierbeleg auch nachträglich bis zum Geschäftsschluss desselben Tages verlangen.

Damit bleibt die Wahl zwischen digitalem Beleg und Papierbon erhalten. Niemand ist verpflichtet, einen Kassenbeleg ausschließlich digital entgegenzunehmen.

 

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