Haben Sie Fragen zur Spritpreisbremse?

veröffentlicht am 07.10.2026

Seit 1.10.2026 ist die neue Spritpreisbremse der Bundesregierung in Kraft, die in den Monaten Oktober und November eine Entlastung für Autofahrerinnen und Autofahrer bringen soll. Hier finden Sie Antworten zu den aktuellen Regelungen.

Was ist die Spritpreisbremse?

Die „Spritpreisbremse“ gilt für Diesel (B7) und Benzin (E10) und basiert auf zwei Maßnahmen: Der Margenbegrenzung und der Reduktion der Mineralölsteuer.

Wie funktioniert die Margenbegrenzung grundsätzlich?

Die Bundesregierung greift durch Verordnung in die Margen ein. Die Rechtsgrundlage ist §§ 5aa Preisgesetz. Dadurch kann die Bundesregierung bei Vorliegen bestimmter Umstände wie dem Vorliegen eines ungewöhnlichen Preisanstiegs bei Diesel und Benzin volkswirtschaftlich gerechtfertigte Margen festlegen oder ihre Reduktion bestimmen.

Wie funktioniert die Reduktion der Mineralölsteuer grundsätzlich?

Nach § 64 Mineralölsteuergesetz 2022 muss der Finanzminister durch Verordnung die Steuersätze beim Vorliegen von zwei Voraussetzungen reduzieren. Einerseits muss die Bundesregierung eine Verordnung zur Margenbegrenzung erlassen haben und andererseits muss es im Vormonat Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer auf Diesel und Benzin gegeben haben. Ob Mehreinnahmen vorliegen, wird aus dem Vergleich zum Preisniveau vom 27. Februar 2026 ermittelt.

Mit der Ende September beschlossenen Gesetzesänderung (BGBl I 82/2026) muss die Voraussetzung der Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer nicht mehr vorliegen. Der Finanzminister kann für die Monate Oktober und November 2026 eine Reduktion um bis zu 6,7 Cent/Liter festlegen. Damit soll den erwarteten Umsatzsteuer-Mehreinnahmen der nächsten Monate vorgegriffen werden.

Wessen Margen werden im Oktober 2026 begrenzt?

Die Verordnung zur Margenbegrenzung bei Treibstoffen verpflichtet Hersteller, Inhaber von sogenannten Steuerlagern und Eigentümer der darin eingelagerten Produkte zur Senkung des Netto-Verkaufspreises um 3,5 Cent/Liter. Auch Tankstellenbetreiber werden verpflichtet, sofern sie Teil eines vertikal integrierten Konzerns sind oder Treibstoff von einem solchen Konzern beziehen und mindestens 30 Tankstellen betreiben. Autobahntankstellen sind aber immer ausgenommen.

Wie hoch ist die Senkung der Mineralölsteuer im Oktober 2026?

Für Oktober wurde per Verordnung eine Senkung um 6,7 Cent/Liter festgelegt.

Weshalb gelten die Regelungen immer nur für ein Monat?

Die Rechtsgrundlagen für die Verordnungen bestimmen, dass sie längstens ein Monat gelten dürfen. Die Lage muss dann neu bewertet werden.

Wie ergibt sich die medial verbreitete Reduktion von 12 Cent/Liter?

Durch die Margenbegrenzung um 3,5 Cent/Liter und die um 6,7 Cent/Liter gesenkte Mineralölsteuer ergibt sich eine Entlastung von 10,2 Cent/Liter netto. Berücksichtigt man die auf beide Bestandteile entfallende Umsatzsteuer von 20 % ergibt das eine Entlastung um rund 12 Cent/Liter.

Müssen die Unternehmen die Steuersenkung weitergeben?

Ja. Nach § 7 Preisgesetz müssen Unternehmen reduzierte Steuern und Abgaben weitergeben. Tun sie das nicht, ist das eine Verwaltungsübertretung. Wird die Senkung nicht weitergegeben, droht eine Strafe und das unzulässig einbehaltene Entgelt kann für verfallen erklärt werden.

Das Verwaltungsstrafverfahren wird von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde geführt.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Spritpreisbremse?

Die Regulierungsbehörde für Strom, Gas und Wasserstoff (E-Control) kontrolliert die Einhaltung der Margenbegrenzung. Dafür kann sie etwa Unterlagen von den verpflichteten Unternehmen fordern.

Sofern konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Nichteinhaltung der Pflicht zur Weitergabe von Steuer- oder Abgabensenkungen nahelegen, kann auch die Bundeswettbewerbsbehörde eine Branchenuntersuchung einleiten (§ 2 Wettbewerbsgesetz).

Verhindert die Spritpreisbremse regionale Preisunterschiede?

Nein. Die Spritpreisbremse reduziert nur die Preise, die vor ihrer Wirksamkeit verlangt wurden. Unter Einhaltung der Margenbegrenzung gilt weiterhin der Grundsatz der freien Preisfestsetzung der Tankstellen. Die Spritpreisbremse sorgt nicht dafür, dass es in ganz Österreich einheitliche Diesel- oder Benzinpreise gibt.

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