DocLX-Maturareisen: Irreführende Angaben zu verfügbaren Plätzen und Rabatten
veröffentlicht am 21.10.2026
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Sozialministeriums rechtlich gegen den Maturareiseanbieter DocLX vor. Anlass waren unrichtige Angaben zur Auslastung von Reisen sowie irreführende Preisnachlässe und Rabattaktionen. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs verpflichtete sich DocLX, die beanstandeten Werbepraktiken künftig zu unterlassen.
Konkret ging es folgende Aussagen:
Künstliche Verknappung durch falsche Buchungszahlen
Mit Angaben wie „Nur noch wenige Plätze verfügbar“ wurde bei potenziellen Kund:innen der Eindruck erweckt, dass bestimmte Reisen bereits nahezu ausgebucht seien. Dadurch konnte zusätzlicher Druck entstehen, möglichst schnell eine Buchung vorzunehmen.
DocLX verpflichtete sich nun, keine unrichtigen Auslastungs- oder Buchungszahlen mehr anzugeben. Künftig müssen die beworbenen Buchungszahlen mit den tatsächlich abgeschlossenen Buchungen übereinstimmen. Auch ähnliche irreführende Werbemethoden sind untersagt.
Täuschende Rabatte und durchgestrichene Preise
Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Werbung mit sogenannten Stattpreisen. Dabei wurden höhere, durchgestrichene Preise einem vermeintlich günstigeren Angebot gegenübergestellt, obwohl diese ursprünglichen Preise nicht über einen entsprechenden Zeitraum tatsächlich verlangt worden waren.
DocLX darf künftig keine derartigen Vergleichspreise mehr verwenden. Damit soll verhindert werden, dass durch unrealistische Ausgangspreise besonders hohe Rabatte vorgetäuscht werden.
Klare Informationen zur Dauer von Rabattaktionen
Auch bei zeitlich begrenzten Angeboten muss DocLX künftig transparenter informieren. Werbeaktionen mit Formulierungen wie „Last Minute Ticket“ oder „BOOK NOW & SAVE € 200“ dürfen nicht mehr ohne eindeutige Angaben zur Gültigkeitsdauer beworben werden.
Konsument:innen müssen klar, verständlich und rechtzeitig erkennen können, in welchem Zeitraum ein beworbener Aktionspreis tatsächlich gilt.