VKI-Sammelintervention: Neuberechnung der Rentenzahlung bei Lebensversicherung der Generali

veröffentlicht am 08.07.2022

Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet betroffenen Konsument:innen Unterstützung an.

Ein Versicherungsprodukt der Generali Versicherung AG (in weiterer Folge „Generali“) ist eine Erlebens- und Ablebensversicherung mit einer Rentenwahlklausel. Bei diesem Produkt können die Versicherungsnehmer:innen bei Ablauf der Versicherung wählen, ob es zu einer einmaligen Auszahlung des Kapitals kommt oder stattdessen lebenslang eine monatliche Privatpension  ausbezahlt werden soll.

Anspruch auf Neuberechnung

In Bezug auf die Rentenzahlung verwendete die Generali eine Klausel, die die Berechnung der Rente zum Zeitpunkt der Rentenwahl vorsieht, also am Ende der Laufzeit der Versicherung. Im Zuge eines Verbandsklagsverfahrens hob der Oberste Gerichtshof (OGH) die Klausel wegen Intransparenz auf. Daraus ergibt sich nach Ansicht des VKI eine Neuberechnung der Renten betroffener Verbraucher:innen, die dann möglich ist, wenn bei Abschluss der Versicherung ein Richtwert über die zu erwartende Rente angegeben worden ist. In diesen Fällen haben die betroffenen Verbraucher:innen nach Rechtsansicht des VKI Anspruch auf eine Startrente, für die die verwendete Berechnungsgrundlage nicht zum Ende der Laufzeit der Versicherung, sondern bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herangezogen wird.

Dass sich der unterschiedliche Berechnungszeitpunkt in durchaus nicht kleine Summen auswirken kann, zeigt ein dem VKI vorliegender Fall:

Dem Versicherungsnehmer wurde aufgrund der Klausel, also nach Vertragslaufzeit, eine Startrente von € 84,81 angeboten. Nach Berechnungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses steht ihm jedoch eine Startrente in Höhe von €165,77 zu.

Einladung zu Teilnahme an einer kostenlosen Sammelintervention

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention - im Auftrag des Sozialministeriums - anzuschließen.
Teilnehmen können alle Konsument:innen, die

  • eine Lebensversicherung mit Rentenwahlklausel bei der Generali abgeschlossen haben,
  • UND bereits eine Rentenzahlung gewählt haben (also einmalige Auszahlung oder regelmäßige Rentenzahlung)
  • ODER eine Rentenzahlung wählen möchten. In diesem Fall muss das vertraglich vereinbarte Ende der Beitragszahlungen bzw. das Leistungsdatum erreicht worden sein und eine Auskunft über das vorhandene Deckungskapital vorliegen.

Weitere Voraussetzung für die tatsächliche Intervention nach Prüfung 

  • ZUSÄTZLICH muss bei Vertragsabschluss ein Richtwert über die zu erwartende Rente angegeben worden sein. Diese Voraussetzung wird erst nach Anmeldung vom VKI anhand der übermittelten Unterlagen geprüft.

Anmeldefrist

Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 30.09.2022 über folgenden Link möglich:

Hier geht’s zur Anmeldung!

Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt, nach der Berechnung der angepassten Renten durch eine Versicherungsmathematikerin, die Anpassung der Renten gegenüber Generali einfordern.

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