Unzulässige Vereinbarung eines Unterjährigkeitszuschlags in den Versicherungsbedingungen der UNIQA

veröffentlicht am 09.05.2023

VKI unterstützt Betroffene mit einem Musterbrief

Unterjährigkeitszuschläge sind Zuschläge auf die Versicherungsprämien, die dann verrechnet werden, wenn die Prämie nicht auf einmal am Beginn des Versicherungsjahres, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich (somit „unterjährig“) bezahlt wird. Solche Unterjährigkeitszuschläge finden sich in den meisten Geschäftsbedingungen der Versicherungsunternehmen.

So sah die UNIQA in ihren Bedingungen folgende Klausel dafür vor:

 „Sie können die Jahresprämie nach Vereinbarung auch in Raten bezahlen, dann jedoch mit Zuschlag.“

Nach Ansicht des VKI war die Klausel in ihrer Formulierung unklar. Der VKI hat daher - im Auftrag des Sozialministeriums – die UNIQA geklagt. Die Formulierung lasse nicht erkennen, ob und welchen Einfluss die Vereinbarung auf die Höhe des Zuschlags habe bzw. ob Versicherte einen einseitig in unbekannter Höhe vorgegebenen Zuschlag akzeptieren müssten.

Das Erstgericht folgte der Rechtsansicht des VKI und beurteilte – mittlerweile rechtskräftig - die Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag als intransparent und daher unzulässig.

Musterbrief des VKI

Durch die unzulässig vereinbarten Unterjährigkeitszuschläge haben Versicherungsnehmer:innen  nun nach Ansicht des VKI Rückforderungsansprüche gegen die Versicherung.

Der VKI empfiehlt, Ansprüche gegen UNIQA schriftlich geltend zu machen und die Bekanntgabe der Höhe der Zuschläge sowie die Rückzahlung zu fordern. Um den Verbraucher:innen die Geltendmachung ihrer Ansprüche zu erleichtern, hat der VKI einen MUSTERBRIEF vorbereitet.

VKI: UNIQA – Unzulässige Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag | Verbraucherrecht

Der Vollständigkeit halber

Insgesamt hatte der VKI im Zuge dieser Verbandsklage 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen der UNIQA geklagt. In den Unterinstanzen wurden 11,5 Klauseln, unter anderem die Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag, rechtskräftig für unzulässig erklärt. Welche weiteren Klauseln in diesem Verbandsverfahren für unzulässig oder zulässig erklärt wurden, erfahren Sie hier. VKI: Mehrere Klauseln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen von UNIQA gesetzwidrig | Verbraucherrecht

Das Verfahren ist derzeit beim Obersten Gerichtshof, der noch über die restlichen Klauseln, die der VKI als unzulässig eingestuft hat, zu entscheiden hat.

 

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