Schuldeneintreibung

Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (mehr) nachkommen kann, wird sehr schnell mit Schuldeneintreibungsmaßnahmen konfrontiert. Diese sind teuer und können zu einer Verschärfung der finanziellen Situation führen.

Eintreibungskosten und Zinsen erhöhen die Schuld

Werden Rechnungen nicht bezahlt, folgen meist eine oder mehrere Mahnungen. Für diese fallen oft hohe Mahnspesen an. Kommt man seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung(en) immer noch nicht nach, werden häufig Inkasso- oder Rechtsanwaltsbüros eingeschaltet, wodurch ebenfalls weitere Kosten entstehen.

Die Personen, die gegen andere Personen einen Anspruch haben, werden Gläubiger genannt. Jene Personen, gegen die der Anspruch gerichtet ist, bezeichnet man als Schuldnerinnen/Schuldner.

Nach der Klage kommt die Exekution

Wenn diese außergerichtlichen Schuldeneintreibungsmittel scheitern, werden Gläubiger eine Klage beim zuständigen Zivilgericht einbringen bzw. von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte einbringen lassen. Wenn ihnen das Gericht Recht gibt und ein rechtskräftiges Urteil erwirkt wird, können Gläubiger/innen die Vollstreckung (Exekution) des Urteils beantragen.

Bei der Fahrnisexekution werden brauchbare Gegenstände (Auto, Möbel, Elektrogeräte etc.) der verschuldeten Person gepfändet und dann verkauft.

Bei der Lohn- und Gehaltspfändung wird bis zur Tilgung (= dem Bezahlen) der Schuld regelmäßig ein bestimmter Teil des Einkommens der verschuldeten Person an die Gläubiger überwiesen.

Bei einer Zwangsversteigerung werden vorhandene Liegenschaften an die Meistbietenden verkauft.



Verteilung des Exekutionserlöses nach Rang

Das Gericht verteilt die Erlöse, die durch Pfändung und Veräußerung der vorhandenen Vermögenswerte der Verschuldeten erzielt werden, nach Abzug der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an die Gläubiger.

Wenn es mehrere Gläubiger gibt, so bekommen sie ihre Forderungen nicht anteilig, sondern entsprechend ihrem Rang. Je früher ein Gläubiger einen Exekutionsantrag gestellt hat, desto besser ist ihr Rang. Es kann durchaus vorkommen, dass schon ein Gläubiger im zweiten Rang vom Exekutionserlös nichts mehr oder weniger als den geforderten Betrag erhält. Für Gläubiger ist es daher interessant, möglichst früh einen Exekutionsantrag zu stellen um möglichst in den ersten Rang zu kommen.

WICHTIG

Wenn Sie glauben, dass eine Forderung nicht berechtigt ist, müssen Sie dies im Gerichtsverfahren vorbringen. Ist ein Urteil erst einmal rechtskräftig geworden, kann die Forderung von den Gläubiger 30 Jahre lang geltend gemacht werden. Sogar dann, wenn die gerichtliche Entscheidung aus Ihrer Sicht falsch sein sollte, müssen Sie dies akzeptieren. Versäumen Sie also nicht die Gelegenheit, rechtzeitig gegen unberechtigte Forderungen vorzugehen!

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