Ansparphase und Prämie

Bausparer:innen leisten monatlich, jährlich oder durch Einmalbetrag eine Einzahlung, für die von der Bausparkasse Zinsen gezahlt werden. Es kann eine fixe Verzinsung oder ein variabler Zinssatz vereinbart werden.

Zinsen

Häufig wird auch nur für ein Jahr ein günstiger Fixzinssatz und dann ein variabler Zinssatz vereinbart, der aber nicht mehr so günstig ist. Man sollte sich daher die Angebote genau anschauen.

Die Laufzeit des Bausparvertrags beträgt mindestens sechs Jahre und kann auf bis zu zehn Jahre vereinbart werden. Einzahlungen in Bausparverträge sind durch die Einlagensicherung bis zu 100.000,- Euro abgesichert.

Prämie

Zusätzlich zu den Zinsen zahlt der Staat eine jährliche Prämie, die „Bausparprämie", auf das von den Bausparer:innen geleistete Sparkapital. Die Bausparprämie ist von der Entwicklung der Zinsen am Kapitalmarkt abhängig und wird jedes Jahr vom Finanzministerium neu festgesetzt. Sie beträgt mindestens 1,5% und höchstens 4% vom jährlichen Sparkapital, das allerdings nur bis zu einer Höhe von 1.200,- Euro gefördert wird. Für das Jahr 2023 wird wieder eine Bausparprämie von 1,5% gewährt, was bei dem höchstmöglichen förderbaren Sparkapital von 1.200,- Euro eine Prämie von 18,- Euro ausmacht. Die Bausparprämie ist von der Kapitalertragsteuer befreit.

Voraussetzungen für den Erhalt der Bausparprämie

1. Die Bausparerin bzw. der Bausparer muss den Wohnsitz in Österreich haben.

2. Der Bausparvertrag darf nicht vor Ende der 6-jährigen Laufzeit gekündigt werden.

3. Pro Person wird nur ein Bausparvertrag gefördert. Wenn jemand mehrere Bausparverträge hat, wird die Bausparprämie nur für einen Vertrag ausbezahlt.

Der Abschluss eines Bausparvertrags ist online oder über viele Banken möglich, die mit einer der vier in Österreich bestehenden Bausparkassen zusammenarbeiten. Es gibt unterschiedliche Konditionen und Tarife. So werden etwa fixe oder variable Zinssätze oder höhere Zinssätze für junge Menschen angeboten. Es lohnt sich, die verschiedenen Bausparprodukte zu vergleichen.

Eine Hilfe bietet dabei der Bankenrechner der Arbeiterkammer.

WICHTIG

Die vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrags kommt teuer: Wer seinen Vertrag vor der 6-jährigen Mindestdauer aufkündigt, muss die Bausparprämien zurückbezahlen. Zusätzlich kann es zu einer nachträglichen Senkung des Zinssatzes in Bezug auf das gesamte einbezahlte Kapital und zur Verrechnung eines Verwaltungskostenbeitrags kommen. Um sich solche finanziellen Belastungen zu ersparen, sollte der Bausparvertrag besser stillgelegt und nicht vorzeitig gekündigt werden.

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