Wenn die Paketzustellung nicht klappt

veröffentlicht am 04.03.2021

Die Corona-Pandemie hat auch das Kaufverhalten vieler Konsumentinnen und Konsumenten verändert. Viele sind dazu übergegangen Waren im Internet zu bestellen. Das hat die Nachfrage im Online-Handel bei Paketdienstleistern steigen lassen, aber leider auch die Konsumentenbeschwerden. Denn in den letzten Monaten häufen sich Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten, dass Pakete beispielsweise nicht zugestellt oder einfach ohne Erlaubnis vor der Wohnungstüre abgelegt wurden.  

Mann übergibt einer Frau ein Paket, © Photo by RoseBox رز باکس on Unsplash

Was können Konsumentinnen und Konsumenten tun, wenn die Zustellung wiederholt nicht einwandfrei abläuft? Betroffene sollten sich zu allererst am besten schriftlich beim Zustellunternehmen beschweren und versuchen das Problem zu lösen.

Wussten Sie, dass die Aufsichtsbehörde RTR GmbH auch für Beschwerden bei der Paketzustellung zuständig ist?

Die Aufsichtsbehörde RTR GmbH nimmt Beschwerden über Postdienstleister entgegen. So können betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten z.B. folgende Probleme bei der RTR melden:

  • Wenn der Postdiensteanbieter nicht läutet,
  • wenn Sie keine Nachricht erhalten haben,
  • wenn das Paket direkt in den Abholshop geliefert wurde,
  • wenn das Paket trotz Abstellgenehmigung in den Abholshop geliefert wurde,
  • wenn Sie das Paket nicht erhalten haben, aber laut Postdiensteanbieter die Sendung angeblich zugestellt wurde oder
  • Sonstiges.

Auf diese Weise kann die RTR GmbH die Beschwerdeentwicklung beobachten und Maßnahmen setzen, wenn sich ein Paketdienstleister nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält.

Aufgrund von vermehrten Beschwerden über die Abgabe im Paketshop ohne auch nur einmal Anzuläuten, hat die RTR GmbH aktuell ein Aufsichtsverfahren eingeleitet. 

Das Formular für eine „Empfangsbeschwerde“ der RTR GmbH finden Konsumentinnen und Konsumenten hier.


Post aufgegeben, mangelhafte Lieferung

Wenn Sie ein Paket aufgegeben haben und die Lieferung nicht entsprechend der Vereinbarung erfolgt ist, können Sie die Post-Schlichtungsstelle der RTR GmbH nutzen.

Informationen zur Post-Schlichtungsstelle finden Ratsuchende hier.


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