Sammelintervention gegen Universal Versand: VKI unterstützt geschädigte Verbraucher:innen

veröffentlicht am 21.02.2022

Der VKI unterstützt - im Auftrag des Sozialministeriums - Verbraucher:innen mit einer Sammelintervention zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit unzulässig verrechneten Zinsen bei Teilzahlungsvereinbarungen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich das Versandhandelshaus Universal Versand GmbH (in weiterer Folge Universal Versand). Universal Versand verrechnete Kund:innen, mit denen sie Teilzahlungsvereinbarungen abgeschlossen hatte, auf Basis ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen Teilzahlungskosten von 1,65 Prozent Zinsen pro Monat (entspricht 19,8% pro Jahr).  Rechnet man anfallende Zinsenzinsen dazu, ergibt das einen Zinssatz von 21,7% pro Jahr. Der VKI klagte die Klausel, die letztlich eine monatliche Verrechnung von Zinseszinsen zur Folge hat, die für Durchschnittsverbraucher:innen nicht erkennbar war. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte die Rechtsansicht des VKI und hob die Klausel auf.

Anspruch auf Rückerstattung

Nachdem Universal Versand nun mit dem Wegfall der unwirksamen Teilzahlungsklausel bei Teilzahlungskaufverträgen nur die gesetzlichen Zinsen von jährlich 4% verlangen darf, steht nach Ansicht des VKI den Verbraucher:innen die Rückerstattung der zuviel bezahlten Zinsen von 17,4 Prozent (Differenz zwischen 4% und 21,7%) zu. Der konkrete Rückerstattungsanspruch hängt von der Höhe der Ratenzahlungen sowie der Laufzeit der Teilzahlungsvereinbarung ab.

Rechenbeispiel des VKI: Bei einem Teilzahlungskauf von EUR 1.000,00 mit einer Teilzahlungsvereinbarung über 3 Jahre beträgt der Zinsenrückerstattungsbetrag beispielsweise ca. EUR 260,00.

Kostenlose Sammelintervention – Anmeldung bis zum 30.4.2022

Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich einer kostenlosen Sammelintervention - im Auftrag des Sozialministeriums - anzuschließen. Teilnehmen können alle Verbraucher:innen, die bis 30. September 2020 einen Kauf mit Teilzahlungsvereinbarung bei Universal Versand abgeschlossen haben. Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen, anspruchsberechtigte Fälle bündeln und gesammelt die Rückzahlung der zu viel bezahlten Zinsen gegenüber Universal Versand einfordern.

Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 30.04.2022 über folgenden Link möglich:

VKI Sammelintervention - Universal Versand - 2022

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